Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Nach den ersten beiden Programmphasen (2008 bis 2013; 2014 bis 2020) wird die dritte Eurostars Programmphase als europäische kofinanzierte Partnerschaft für innovative KMU (European Cofunded Partnership on innovative SMEs) im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ fortgeführt. Die Ziele dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 sind:
- Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Stärkung des europäischen Binnenmarktes
- Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen
Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 ist die Förderung von multilateralen Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ von EUREKA bestimmen die Konsortien flexibel über die Projektinhalte und die Konsortialzusammensetzung. Einige wenige Kriterien sichern den KMU-Schwerpunkt des Programms.
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind. Für den Bereich Biomedizin/Medizin sollte maximal zwei Jahre nach Projektende der Beginn der klinischen Studien erfolgen. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz oder einem anderen Eurostars 3 Teilnehmerland genutzt werden.
Eurostars 3 ist zudem dadurch gekennzeichnet, dass die teilnehmenden Länder ihre nationalen Antragsverfahren synchronisiert haben. Dazu zählen insbesondere gemeinsame Ausschreibungstermine, die Begutachtung durch externe Experten sowie die Erstellung einer gemeinsamen Rangliste durch ein internationales Expertengremium.
Antragsberechtigt sind KMU sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren. Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt. KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt drei Jahre.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist von den Projektpartnern ein gemeinsamer Eurostars 3-Projektantrag über das Antragsportal beim EUREKA-Sekretariat einzureichen. Die eingegangenen Eurostars 3-Projektanträge werden bewertet und, sofern sie nach Begutachtung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, an das Internationale Expertengremium weitergegeben. Ebenso werden nur Anträge, die nach Prüfung der Voraussetzungen für die nationale Förderung durch den DLR Projektträger als qualifiziert bewertet werden, an das Internationale Expertengremium weitergegeben. Dieses ordnet dann die Anträge gemäß einer Punktebewertung in einer Rangliste ein, die nach Verabschiedung durch die Hohen Repräsentanten der Eurostars 3-Teilnehmerländer neben den zur Verfügung stehenden Fördermitteln die Grundlage für die Auswahl der zu fördernden Projekte bildet.
Begutachtungsrunden finden in der Regel zweimal im Jahr statt, die Termine der Stichtage werden rechtzeitig auf der internationalen Eurostars 3-Internetseite und auf der deutschen Internetseite bekannt gegeben.