Gegenstand der Förderung sind Forschungs und Entwicklungs (FuE) -Aufwendungen im Rahmen anwendungsorientierter, vorwettbewerblicher Verbundforschungsprojekte, die sich auf Technologieentwicklung und Innovation für die Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von Primärrohstoffen fokussieren. Die Forschungsergebnisse sollen eine signifikante Weiterentwicklung im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik darstellen und zügig in die industrielle Praxis überführt werden können. Hierfür sollen strategische Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auf nationaler und auch europäischer Ebene aufgebaut werden.
Die Förderschwerpunkte liegen auf:
- Entwicklung und Test innovativer impaktarmer technologischer Ansätze für die Erkundung von Lagerstätten
- Entwicklung innovativer technologischer Ansätze für eine ressourceneffiziente und klimaneutrale Rohstoffgewinnung
- Entwicklung neuer technologischer Ansätze für eine nachhaltige Aufbereitung von Primärerzen
Gefördert werden FuE-Verbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis, eine Federführung aus Industrie oder Praxis ist erwünscht. Die Förderrichtlinie ermöglicht eine Zusammenarbeit deutscher Partner mit akademischen sowie industriellen Partnern aus Europa, wenn aus der europäischen Zusammenarbeit ein Mehrwert gegenüber rein nationalen Projekten resultiert. Eine europäische Zusammenarbeit ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung für eine Förderung. In begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel fehlende Testgebiete in Deutschland und Europa oder Erhöhung der Exportchancen für deutsche Explorations- und Bergbautechnologie) ist auch eine Zusammenarbeit mit Partnern aus rohstoffreichen Ländern außerhalb der Europäischen Union möglich (beispielsweise mit afrikanischen oder südamerikanischen Ländern). Es wird erwartet, dass sich ausländische Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit nationalen Förder- oder Eigenmitteln an den Verbundvorhaben beteiligen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Nachhaltigkeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger zum Stichtag 31. Januar 2025 zunächst eine Projektskizze vorzulegen.