Die Verpflichtungen zu Access and Benefit Sharing (ABS) für die genetischen Ressourcen Costa Ricas ergeben sich aus dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, kurz CBD) aus dem Jahr 1992, das Costa Rica und Deutschland mitunterzeichnet haben. Dieser Vertrag verfolgt drei Hauptziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie deren nachhaltige Nutzung und die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben. Als registrierte Sammlung gemäß einer EU-Verordnung ist die DSMZ verpflichtet, die Einhaltung des Vorteilsausgleichs sicherzustellen. Die Sammlung des Leibniz-Institut DSMZ bietet nicht nur die weltweit größte Bioressourcen-Vielfalt, sondern stellt auch rechtliche Informationen und ABS-Dokumente zur Verfügung, was den bürokratischen Aufwand für die Einhaltung der Bestimmungen für die Kunden der DSMZ verringert.
Vor der neuen Vereinbarung hätten die Nutzer von Bioressourcen der DSMZ-Sammlung, die in Costa Rica gesammelt wurden, für jede Nutzung einer solchen Ressource mit den Behörden in Costa Rica Kontakt aufnehmen und dort eine Genehmigung beantragen müssen, um den Vorteilsausgleich mit den Anbietern zu gewährleisten. Dieses Verfahren ist aber mit dem Internationalen Kodex für die Nomenklatur der Prokaryonten (ICNP) unvereinbar. Dieser schreibt vor, dass neue Typ-Stämme ohne Einschränkungen verfügbar sein müssen. Vor Beginn der Gespräche befürchtete die DSMZ, dass sie keine Stämme aus Costa Rica zur Hinterlegung akzeptieren könnte. Die Behörden des mittelamerikanischen Landes wollten die Hinterlegung und Veröffentlichung neuer Bioressourcen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erleichtern und sicherstellen.
Die neue Vereinbarung ist ein Gewinn für beide Seiten. Mikroorganismen aus Costa Rica können nun für die nichtkommerzielle Grundlagenforschung bei der DSMZ hinterlegt und weltweit zur Verfügung gestellt werden. Das jetzige Verfahren ist mit dem ICNP vereinbar und garantiert, dass die Vorteile gemäß dem CBD aufgeteilt werden. Für die kommerzielle Nutzung von Bioressourcen aus Costa Rica müssen Forschende weiterhin die verantwortlichen Behörden kontaktieren und eine kommerzielle ABS-Genehmigung einholen.
Im Rahmen des neuen Verfahrens stellt der Kunde der DSMZ in einem standardisierten Formular Informationen über seine beabsichtigte Forschung mit einer Bioressource aus Costa Rica zur Verfügung und erklärt sich bereit, nicht-monetäre Vorteile, wie beispielsweise wissenschaftliche Publikationen, die aus der Forschung resultieren, mit Costa Rica zu teilen. Das Leibniz-Institut DSMZ informiert die Behörden im mittelamerikanischen Land regelmäßig über die Weitergabe von Bioressourcen aus Costa Rica. Dieses Verfahren gilt derzeit für über 50 Bakterienstämme aus dem Bioressourcenkatalog der DSMZ.