StartseiteAktuellesBekanntmachungenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC

Stichtag: Verschiedene Stichtage zu unregelmäßig von GU EuroHPC veröffentlichten Aufrufen bis einschließlich 2028 Programmausschreibungen

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC vom 23.11.2021 (Bundesanzeiger vom 03.12.2021); einschließlich der Änderung der Bekanntmachung vom 15.12.2023 (Bundesanzeiger vom 23.01.2024).

 

Das europäische Gemeinsame Unternehmen EuroHPC (GU EuroHPC) verfolgt mit dem ab dem Jahr 2019 laufenden Forschungsprogramm das Ziel, das Höchstleistungsrechnen (High Performance Computing, HPC) in Europa zu stärken und ein europäisches HPC-Ökosystem aufzubauen. EuroHPC soll die gemeinsame Anschaffung von Hochleistungsrechnern ermöglichen und allen Mitgliedstaaten Zugang zu Supercomputern verschaffen, die eine mit den besten Anlagen der Welt vergleichbare Leistung bieten. Diese Rechenanlagen sollen in eine europaweite Infrastruktur eingebettet sein und damit der Wissenschaft und Wirtschaft sowie dem öffentlichen Sektor zur Verfügung stehen.

Im Ergebnis sollen die Verfügbarkeit und der Zugang zu HPC-Spitzenressourcen wesentlich verbessert werden. Damit sollen Anwender ermutigt werden, ihre FuE1-Arbeiten in Europa durchzuführen sowie Daten in Europa zu belassen. Es wird erwartet, dass EuroHPC den Erhalt einer kritischen Masse an Know-how und Personal in den Mitgliedstaaten fördert und einen Beitrag zur digitalen und technologischen Souveränität Europas leistet.

Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, die eine anspruchsvolle Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

Das BMBF unterstützt die Zielsetzung von EuroHPC, die Leistungsfähigkeit der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft und die Wertschöpfung der europäischen Wirtschaft durch ein europäisches HPC-Ökosystem zu steigern.  Dafür sollen die Forschung und Entwicklung im Bereich der Software und Hardware (einschließlich Co-Design) für HPC-Systeme speziell durch die Einbindung von Partnern in europäischen Verbünde entlang der Wissens- und Wertschöpfungskette unterstützt und gefördert werden. Die Grundlage ist die Strategische Forschungs- und Innovationsagenda („Strategic Research and Innovation Agenda“) bzw. das Mehrjährige Strategische Programm („Multiannual Strategic Programme“) von EuroHPC. Darin werden Forschungs- und Innovationsprioritäten für die Entwicklung und Übernahme von Technologien und Schlüsselkompetenzen für HPC und Big Data festgelegt.

Um die Ziele zu erreichen, sollen vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben gefördert werden, in denen die Kooperation zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen als relevanter Innovationsfaktor gestärkt wird. Eine besondere Bedeutung hat dabei eine starke Einbindung von KMU.

Auf Grundlage der jeweilig geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen („Call for Proposals“) des GU EuroHPC, der zugrunde liegenden Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda („Strategic Research and ­Innovation Agenda“) bzw. des Mehrjährigen Strategischen Programms („Multiannual Strategic Programme“) und dem jährlichen Arbeitsplan („Annual Work Plan“ bzw. „Annual Work Programme“) fördert das BMBF Forschungsbeiträge im Bereich Hoch- und Höchstleistungsrechnens.

Das BMBF fördert Vorhaben zu allen EuroHPC-Bekanntmachungen, die in der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geöffnet sind, soweit im Anhang „Country eligibility criteria“ des jeweiligen Arbeitsplans („Work plan“) für Deutschland nichts anderes festgehalten ist. Die Vorhaben müssen relevante Beiträge zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesrepublik Deutschland leisten. Voraussetzung für eine Förderung unter dieser Richtlinie ist die Auswahl zur Förderung durch das GU EuroHPC als Partner eines Research and Innovation Action- oder Innovation Action-Vorhabens.

Das GU EuroHPC veröffentlicht unregelmäßig, aber in der Regel jährlich, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2028. Research and Innovation Action- und Innovation Action-Vorhaben können in einem einstufigen oder in einem zweistufigen Verfahren zur Förderung durch das GU EuroHPC ausgewählt werden, jeweils unter Einbeziehung externer Gutachter.

In einstufigen Verfahren ist ein gemeinschaftlicher Projektantrag („Proposal“) inklusive der vollständigen Projekt­kostenübersichten für die europäische und die nationale Förderung bei dem GU EuroHPC in englischer Sprache einzureichen.

In zweistufigen Verfahren ist als erster Schritt eine gemeinschaftliche Projektskizze („Project Outline“, PO, inklusive der vollständigen Projektkostenübersichten für die europäische und die nationale Förderung) bei dem GU EuroHPC in englischer Sprache einzureichen. 

Dokumente und Einreichungstermine sind auf der Internetseite https://eurohpc-ju.europa.eu/ zu finden.

Mit der Abwicklung des nationalen Anteils der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Fragen zu den europäischen Förderregularien im Rahmen von EuroHPC beantwortet die Nationale Kontaktstelle IKT.

Quelle: BMBF - Bekanntmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Information u. Kommunikation Infrastruktur

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