Horizont Europa, das neue Finanzierungsprogramm für Forschung und Innovation, gibt ehrgeizige Ziele für den Haushaltszeitraum 2021–2027 vor. Daher fordern die Prüfer Maßnahmen, damit die Zielvorgaben für die Beiträge zu Horizont 2020 erreicht, verbleibende Schwachstellen bei den internen Kontrollen behoben und Vorkehrungen für neue Herausforderungen etwa bei der Personalplanung und -verwaltung getroffen werden.
Bei Gemeinsamen Unternehmen handelt es sich um Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission und der Industrie, in die bisweilen auch Forschungseinrichtungen, zwischenstaatliche Organisationen und teilnehmende Staaten eingebunden sind. Die Gemeinsamen Unternehmen werden durch Mittel aus den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU (Horizont 2020, Horizont Europa und Digitales Europa) sowie durch Sachbeiträge und weitere Finanzbeiträge der anderen Partner finanziert.
2021 erließ der Rat der EU neue Verordnungen zur Gründung von elf Gemeinsamen Unternehmen, die im Rahmen von Horizont Europa und Digitales Europa – den mehrjährigen Forschungs- und Innovationsprogrammen für den Finanzierungszeitraum 2021–2027 – aktiv werden sollen. Diese Gemeinsamen Unternehmen setzen ihre jeweilige Forschungs- und Innovationsagenda in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, biobasierte Industriezweige, digitale Schlüsseltechnologien, Hochleistungsrechnen und intelligente Netzsysteme um. Acht von ihnen waren bereits unter dem Vorgängerprogramm Horizont 2020 tätig und werden nun als neue rechtliche Einheiten mit neuen Namen und erweiterten oder leicht geänderten Aufgabenbereichen unter den neuen Programmen weitergeführt. Zusätzlich wurden drei neue Gemeinsame Unternehmen gegründet: eines für intelligente Netze und Dienste, eines für "Global 2 DE Health" sowie das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung. Der Rechnungshof wird diese drei neuen Gemeinsamen Unternehmen erstmals prüfen, sobald sie ihre finanzielle Autonomie erlangt haben, was für 2023 erwartet wird.
Im Finanzierungszeitraum 2021–2027 dürften mithilfe der EU-Mittel für die Gemeinsamen Unternehmen in Höhe von 15,1 Milliarden EUR zusätzliche Beiträge von Partnern (Industrie, teilnehmende Staaten oder internationale Organisationen) in Höhe von 19,1 Milliarden EUR mobilisiert werden, um Forschungs- und Innovationsprojekte im Wert von rund 34,2 Milliarden EUR zu verwirklichen.
Die Prüfer stellen ferner fest, dass die Gemeinsamen Unternehmen in den meisten Fällen die Bemerkungen des Rechnungshofs aus den Vorjahren beherzigt und entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen haben. Sie weisen jedoch auch darauf hin, dass verschiedene Punkte noch verbesserungsbedürftig seien. So habe die Prüfung der Zuschüsse ergeben, dass die Personalkosten wegen des komplizierten Berechnungsverfahrens nach wie vor die Hauptfehlerquelle darstellten. Was die Umsetzungsquote angeht, stellen die Prüfer fest, dass die Mittel der Forschungs- und Innovationsagenda der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020 zwar vollständig verplant sind, dass aber eine beträchtliche Anzahl von Projekten erst im Finanzierungszeitraum 2021–2027 abgeschlossen sein wird. Die sich daraus ergebende gleichzeitige Durchführung mehrerer Programme könne die Arbeitsbelastung für das Personal der Gemeinsamen Unternehmen erhöhen. Die Prüfer warnen allgemein vor problematischen Entwicklungen im Personalbereich, die sich letztlich negativ auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinsamen Unternehmen auswirken und sogar die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährden könnten.
Struktur des Prüfberichts
Der Prüfbericht gibt zunächst einen Überblick über die Gemeinsamen Unternehmen (Joint Undertakings - JU), einschließlich der Entwicklungen nach 2021, sowie Erklärungen zur Prüfungsart. In einem zweiten Kapitel werden die Gesamtergebnisse der Prüfung und eine Analyse der Personalsituation der Unternehmen dargelegt. Das letzte und ausführlichste Kapitel des Berichts umfasst abschließend die Zuverlässigkeitserklärungen und die Prüfungsurteile für jedes der geprüften Gemeinsamen Unternehmen. Dieses Kapitel enthält auch die Antworten der einzelnen Unternehmen zu den Prüfungsurteilen des Hofes und den sich daraus ergebenden Empfehlungen.
Zum Nachlesen
- Europäischer Rechnungshof (15.11.2022): Jahresbericht über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2021