"Unserer Ansicht nach war die Bereitstellung gründungsbezogener Dienstleistungen - und infolgedessen die weiter reichenden Auswirkungen auf lokale Unternehmen - wegen der finanziellen Sachzwänge und des geringen Umfangs der gründungsrelevanten Tätigkeiten eher begrenzt", erläuterte Henri Grethen, das für den Bericht zuständige EuRH-Mitglied. "Dies lag vor allem daran, dass es in den Mitgliedstaaten und bei den Managern der Gründerzentren an Fachkenntnis in Bezug auf Verfahren im Bereich der Gründungsunterstützung fehlte. Außerdem waren die Verwaltungssysteme mangelhaft."
Diese wenig wirkungsvollen Ergebnisse erklären sich durch die unzureichende Anwendung bewährter Verfahren. Insbesondere war bei der Errichtung der Gründerzentren zu wenig auf die Wirksamkeit ihrer Unterstützungsfunktion für Unternehmen geachtet worden. Zweitens orientierten sich die Dienstleistungen der Gründerzentren nur grob an den Geschäftszielen der Kunden. Drittens lieferten die Überwachungssysteme der Gründerzentren keine ausreichenden Managementinformationen. Schließlich stand die finanzielle Nachhaltigkeit der Gründerzentren im Widerspruch zu dem Ziel, angemessene gründungsbezogene Dienstleistungen zu erbringen.
Auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten waren die Verwaltungssysteme nicht ausreichend auf die operative Tätigkeit der Gründerzentren ausgerichtet. Insbesondere beim Verfahren zur Auswahl der kofinanzierten Gründerzentren wurden einige Aspekte, die für die Tätigkeit der Gründerzentren entscheidend sind, etwa Qualifikationen der Mitarbeiter, Umfang und Relevanz der Dienstleistungen sowie finanzielle Nachhaltigkeit, nicht gebührend berücksichtigt. Außerdem hat die Kommission keine ausreichenden Schritte unternommen, um den Austausch von Kenntnissen und bewährten Verfahren zu erleichtern