Im Rechtsrahmen der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 wurde erstmals die Schaffung von Synergien zwischen dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) gesetzlich vorgeschrieben. Der Bericht des Rechnungshofs erfasst und bewertet nun den Grad der in diesem Zeitraum hergestellten Synergien und geht auf die Gründe diverser Defizite in diesem Bereich ein.
Ein wesentlicher Faktor ist die fehlende Abstimmung und Kooperation relevanter Akteure wie etwa der Europäischen Kommission und nationalen sowie regionalen Behörden. Ein weiteres Hindernis seien die unterschiedlichen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen von Horizon 2020 und den ESI-Fonds. Ebenfalls angemerkt wird, dass das mit Horizon 2020 eingeführte Seal of Excellence in der Praxis nur selten vergeben wurde.
Ausgehend von seinen Prüfungsergebnissen spricht der Rechnungshof Empfehlungen zur zukünftigen Verbesserung der Synergieeffekte an die Europäische Kommission aus.
Zum Nachlesen
- Europäischer Rechnungshof (21.11.2022): Sonderbericht 23/2022: Synergien zwischen Horizont 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden noch nicht voll ausgeschöpft