Anmerkung der Redaktion vom 04.04.2024: Die Bekanntmachung wurde in mehreren Punkten geändert, siehe die Änderung der Bekanntmachung vom 7. März 2024 (Bundesanzeiger vom 27.03.2024).
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Die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat bereits in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Im Kontext der „Zeitenwende“ aufgrund des offenen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist die kooperationspolitische Bedeutung dieser Regionen weiter gestiegen. Forschungs- und Innovationskooperation unterstützt die zivilgesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklung dieser Länder. Sie trägt dazu bei, gemeinsame Werte zu stärken und Reformprozesse zu fördern.
Ziel dieser Rahmenbekanntmachung ist es daher,
- neue Kooperationsbeziehungen in den zwei Regionen zu etablieren und bestehende Kooperationen zu festigen,
- im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit nachhaltige internationale Wissens- und Innovationsnetzwerke zu knüpfen,
- einen verbesserten Zugang zu Forschungsressourcen und relevanten Netzwerken sowie herausragenden Institutionen und Forschenden in den zwei Regionen zu ermöglichen,
- die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig zu stärken sowie
- die Sichtbarkeit deutscher Forschungsexzellenz in den zwei Regionen zu erhöhen.
Damit leistet die Rahmenbekanntmachung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, adressiert diese Rahmenbekanntmachung ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Sie sind verschiedenen Modulen zuzuordnen, die mittels spezifischer Förderaufrufe umgesetzt werden:
- Maßnahmen zur Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1);
- Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2);
- Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3);
- Maßnahmen zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Modul 4);
- Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5);
- Maßnahmen zur Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6);
- Maßnahmen zur Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7);
- Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8);
- Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).
Die Rahmenbekanntmachung sieht die Veröffentlichung von spezifischen Förderaufrufen vor, die auf eines oder mehrere der Module Bezug nehmen. Der Gegenstand der Förderung ist abhängig vom Modul, das vom jeweiligen Förderaufruf adressiert wird. Eine Antragstellung kann nur auf der Grundlage der spezifischen Förderaufrufe erfolgen. Diese werden unter www.bmbf.de/forschungsperspektiveost veröffentlicht.
Mit der Betreuung der Rahmenbekanntmachung hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Projektskizzen können zu spezifischen Förderaufrufen, die sich auf diese Rahmenbekanntmachung beziehen, zu den dort genannten Einreichfristen eingereicht werden. Bewerbungen auf diese Rahmenbekanntmachung ohne entsprechenden Förderaufruf werden nicht berücksichtigt.