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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von deutsch-niederländischen Projekten zum Thema "Validierung und Implementierung humanbasierter neuer Methoden im regulatorischen Kontext"

Stichtag: 28.04.2025 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Validierung und Implementierung humanbasierter neuer Methoden im regulatorischen Kontext" (Bundesanzeiger vom 06.01.2025)

Mit dieser Förderrichtlinie beabsichtigt das Bundesmininsterium Für Bildung und Forschung (BMBF), die Validierung neuer Methoden im regulatorischen Kontext zu fördern mit dem Ziel, neue tierversuchsfreie, für den Menschen relevante Methoden als OECD-Prüfrichtlinien einzuführen oder qualifizierte Modelle für die Wirksamkeitsprüfung neuer Arzneimittel zu etablieren. Somit soll mittel- bis langfristig die Anzahl regulatorischer Tierversuche reduziert werden und die regulatorische Nutzung humanbasierter neuer Methoden mit verbesserter Translationsrate etabliert werden.

Die internationale Kooperation zwischen dem BMBF und ZonMw (Niederländische Organisation für Gesundheitsforschung und Entwicklung) im Rahmen dieser Förderrichtlinie ermöglicht es, die Kompetenzen beider Länder in diesem komplexen Themenfeld zu bündeln und langfristig zu stärken. Für die vorliegende Förderrichtlinie haben die beteiligten Förderorganisationen eine gemeinsame englischsprachige Richtlinie veröffentlicht

Es sollen Projekte zur Standardisierung, Qualifizierung und Validierung von "New Approach Methods" (NAMs) gefördert werden, die einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Die Projekte sollen durch die internationale Zusammenarbeit in einem Konsortium öffentlicher und privater Partner einen Mehrwert generieren. Projekte können sich in zwei verschiedenen Modulen bewerben. Die Module unterscheiden sich im geforderten Technologiereifegrad und verlangen daher unterschiedliche Arbeitspakete und Ergebnisse. Je nach voraussichtlichem Zeitrahmen und Fortschritt können Projekte, die in Modul I beginnen, in Modul II übergehen. In diesem Fall ist ein meilensteinbasierter Ansatz obligatorisch und die Anforderungen beider Module können gelten.

Jedes Verbundprojekt muss aus mindestens einem niederländischen und einem deutschen Partner bestehen, die jeweils für eine Finanzierung durch eine der beiden beteiligten Förderorganisationen in Frage kommen. Für den gesamten binationalen Verbund ist eine Ansprechperson als Koordinatorin beziehungsweise Koordinator zu definieren, welche im Rahmen der Skizzeneinreichungsphase das Konsortium gegenüber dem Joint Call Secretariat (JCS) vertritt. Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Projekte zu Beginn des Projekts mindestens einen experimentellen Nachweis des Konzepts (Technologiereifegrad 3) nachweisen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem JCS bis spätestens 28. April 2025 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Eine zusätzliche postalische Einreichung der Projektskizzen ist nicht gewünscht, da die Einreichung rein elektronisch zu erfolgen hat. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Luis Franke, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Niederlande Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Förderung Innovation Lebenswissenschaften

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