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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von länderübergreifenden Wirksamkeitsstudien bei nicht übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health

Stichtag: 28.01.2025 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten pragmatischen vergleichenden Wirksamkeitsstudien bei nicht übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health (EffecTrial) vom 9. Dezember 2024 (Bundesanzeiger vom 16.12.2024)

Die Europäische Partnerschaft „Fostering a European Research Area for Health“ (ERA4Health) zielt darauf ab, die Aktivitäten von Förderorganisationen im Europäischen Forschungsraum (EFR) für Gesundheit und mehr Wohlbefinden zu koordinieren. Im Rahmen dieser Partnerschaft wird transnationale Verbundforschung in Europa durch eine gemeinsame Programmplanung gefördert, die prioritäre Felder der öffentlichen Gesundheit in Europa adressiert.

Für die vorliegende Fördermaßnahme haben sich 14 Förderorganisationen aus 13 Ländern – neben Deutschland Frankreich, Irland, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Spanien, die Slowakei und Tschechien – zusammengeschlossen. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames Call Sekretariat koordiniert, das beim spanischen Förderer Institute of Health Carlos III (ISCIII) angesiedelt ist. Für die Umsetzung der nationalen Teilvorhaben in einem Verbund gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien

Gefördert wird eine begrenzte Anzahl von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten pragmatischen vergleichenden Wirksamkeitsstudien von Ernährungs- und/oder Lebensstilinterventionen im Bereich der nicht übertragbaren Erkrankungen. Die Interventionen müssen sich auf mindestens eines der folgenden Krankheitsbilder beziehen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen; metabolische Erkrankungen; ernährungs- und lebensstilbedingte Krankheiten; nicht übertragbare Atemwegserkrankungen. Die einzelnen Projektpartner sollten sich gegenseitig ergänzen und die vorgeschlagenen Arbeiten sollten ein hohes Umsetzungspotenzial zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung haben.

Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen länderübergreifender Forschungsverbünde gefördert. Zur Bearbeitung der geplanten Projekte müssen mindestens drei einschlägig qualifizierte Partner in einem Verbund kooperieren. Diese drei Partner müssen bei den an der Fördermaßnahme beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigt sein und aus drei unterschiedlichen Ländern stammen. Ein Verbund darf Partner aus maximal fünf Länder enthalten. Die maximale Anzahl an Ländern kann auf sechs oder sieben erhöht werden, wenn ein oder zwei Partner aus Tschechien und/oder Lettland integriert sind.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten länderübergreifenden Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen Call Sekretariat bis spätestens 28. Januar 2025 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Israel Frankreich Irland Italien Lettland Litauen Norwegen Österreich Polen Slowakei Spanien Tschechische Republik EU Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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