Bitte beachten: An der Ausschreibung beteiligen sich zwei deutsche Partner (Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF und die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG). Die für eine Förderung ausgewählten Vorschläge werden von der europäsichen Bewilligungsstelle dem BMBF oder der DFG zugeordnet. Antragstellende aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird empfohlen, die Regelungen des BMBF zu beachten, während Antragstellende von Hochschulen die förderspezifischen Informationen der DFG beachten sollten (Quelle: DFG)
Ziel des ERA-NET „Netzwerk Europäischer Forschungsförderung für Neurowissenschaften“ (NEURON) ist es, die Forschungsanstrengungen und Förderprogramme seiner Partnerländer/-regionen im Bereich der psychischen und neurologischen Störungen sowie der Erkrankungen der Sinnessysteme zu koordinieren und zu optimieren. Die Bekanntmachung zum Thema „Interdisziplinäre Ansätze in der Neurowissenschaft des Schmerzes“ wird im Rahmen von NEURON Cofund2 gemeinsam mit Förderorganisationen aus Austalien, Belgien, Frankreich, Irland, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Taiwan, Türkei, Ungarn und dem Vereinigten Königreich vorgenommen. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die teilnehmenden nationalen/regionalen Förderorganisationen veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames „Joint Call Secretariat“ koordiniert. Für die Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Verständnis neurowissenschaftlicher Aspekte des Schmerzes durch interdisziplinäre Ansätze zu verbessern. Auf dieser Basis können das Behandlungsrepertoire erfolgversprechender therapeutischer Ansätze erweitert, die Diagnosemöglichkeiten präzisiert und die Prävention verbessert werden. Der Zuwendungszweck ist die Förderung einer begrenzten Anzahl exzellenter multinationaler Forschungsvorhaben, die sich durch die Zusammenarbeit von Forschungsgruppen aus verschiedenen Disziplinen auszeichnen und grundlegende Erkenntnisse zu neurowissenschaftlichen Aspekten des Schmerzes und deren Translation in die klinische Anwendung hervorbringen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
In den Projekten müssen mindestens drei einschlägig qualifizierte Forschungsgruppen in einem Verbund kooperieren. Ein Verbund darf in der Regel aus maximal fünf Forschungsgruppen bestehen. Die Anzahl der Forschungsgruppen darf auf sechs erhöht werden, wenn eine Forschungsgruppe aus einem bisher bei der Förderung durch NEURON unterrepräsentierten Land (Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Taiwan, Türkei und Ungarn) beteiligt ist. Mindestens drei Forschungsgruppen in einem Verbund müssen bei den im Call beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigt sein. Zudem müssen die Gruppen aus drei unterschiedlichen Ländern stammen. Bei größeren Verbünden dürfen nicht mehr als zwei Forschungsgruppen aus einem Land stammen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Verbundpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen „Joint Call Secretariat“, das beim DLR Projektträger angesiedelt ist, bis spätestens 6. März 2025, Projektskizzen (pre-proposals) in elektronischer Form vorzulegen.