Die Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA vom 19. Januar 2016 (BAnz AT 26.01.2016 B3), die zuletzt durch die Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA vom 1. Dezember 2017 (BAnz AT 05.12.2017 B4) geändert worden ist, wird neu gefasst.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich am europäischen Cluster PENTA ("Pan-Europeanpartnership in micro- and Nano-electronic Technologies and Applications") im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA. Die Beteiligung hat zum Ziel, die Innovationsdynamik der deutschen Industrie im Bereich der Elektroniksysteme zu stärken. Dafür soll in PENTA die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektroniksysteme speziell durch die Einbindung von Partnern in internationale Verbünde entlang der Wertschöpfungskette unterstützt und gefördert werden. Thematische Schwerpunkte sind hierbei neue Lösungen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0, die intelligente Medizintechnik und das automatisierte Fahren.
In PENTA werden in Förderrunden, die von 2016 bis zunächst einschließlich 2020 ausgeschrieben werden sollen, gemeinsam mit den europäischen Partnerländern Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden, Spanien, Ungarn und der Türkei bi- und multilaterale strategische FuE-Arbeiten gefördert. Dies stellt einen komplementären Ansatz zur Förderung im europäischen Programm ECSEL in "Horizont 2020" dar.
Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben. Das BMBF fördert im Rahmen der ersten PENTA-Förderrunden vorrangig:
- Innovationen in der Mikroelektronik und deren Anwendungen (Elektroniksysteme für die intelligente zukünftige Produktion ("Industrie 4.0"), für intelligente Medizinsysteme, sowie für Automobilanwendungen und automatisiertes Fahren)
- grundlegende basistechnologische Innovationen für die künftige Mikroelektronik, insbesondere auch solche, die auf die oben genannten Wachstumsbereiche abzielen
Die konkreten technologischen Zielsetzungen müssen in Einklang mit dem jeweils gültigen Strategiedokument des Clusters PENTA sowie der Europäischen Elektronik-Roadmap stehen. Die Vorhaben sollen sich durch eine starke Einbindung von KMU in die Wertschöpfungskette auszeichnen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger "Elektronik, Autonomes elektrisches Fahren" des BMBF bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Das Verfahren ist zweistufig gegliedert. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Koordinator des Gesamtverbundes für die Förderrunde 2019 bis zum 1. März 2019 eine Projektskizze für das Gesamtvorhaben bei der PENTA-Geschäftsstelle ein.