Ziel dieser fünften gemeinsamen Bekanntmachung ist die Förderung und Unterstützung gemeinsamer innovativer anwendungsbezogener Forschungsprojekte. Die Zuwendungen sollen es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – insbesondere auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern – ermöglichen, neue Bereiche der wissenschaftlichen Forschung zu bearbeiten, indem bilaterale Forschungskooperationen zwischen beiden Ländern auf Gebieten von beiderseitigem Interesse gefördert werden.
Die Bekanntmachung ist offen für Forscherinnen und Forscher aller Disziplinen. Bewerberinnen und Bewerber werden aufgefordert, Projektvorschläge insbesondere in den folgenden Fachgebieten einzureichen:
- Landwirtschaft und Management natürlicher Ressourcen (inklusive Wasserressourcenmanagement, Nahrungsmittelproduktion und Lebensmittelsicherheit),
- Erneuerbare Energien,
- Materialwissenschaften und Maschinenbau,
- Gesundheitsforschung,
- Informations- und Kommunikationstechnologie,
- Stadtplanung (inklusive De-Urbanisation, Transportwesen, Verkehrsplanung und -management).
Wert gelegt wird ebenfalls auf gemeinsame Projektvorschläge, die sowohl interdisziplinär angelegt sind als auch sozio-ökonomische Aspekte der vorab genannten thematischen Schwerpunkte untersuchen.
Der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern im FuE-Bereich, ihren wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Beteiligung der Wirtschaft kommt eine besondere Bedeutung zu. Daher sollen die Projektkonsortien möglichst Hochschulen, Einrichtungen für Wissenschaft, FuE (FuE-Einrichtungen) sowie die mit der wirtschaftlichen Umsetzung von Ergebnissen der angewandten Forschung befassten Unternehmen einbeziehen. Auf die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern wird besonderer Wert gelegt.
Die deutsch-ägyptischen Forscherteams müssen aus mindestens einer deutschen und einer ägyptischen Forscherin bzw. einem Forscher bestehen, wobei der Principal Investigator (PI) auf ägyptischer Seite einer Einrichtung mit ägyptischer Rechtspersönlichkeit angehören muss.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 15. August 2018 zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf ägyptischer Seite hat das ägyptische Ministerium für Höhere Bildung und wissenschaftliche Forschung (MoHESR) den Science and Technology Development Fund (STDF) beauftragt. Eine entsprechende Bekanntmachung zur Förderung der ägyptischen Partner wird durch den STDF veröffentlicht.