Die Förderrichtlinie dient der Umsetzung des Forschungsprogramms "Wassersicherheit in Afrika - WASA". Die Richtlinie ist Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesprogramms „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ und der Afrikastrategie des BMBF. Sie trägt zudem zur Umsetzung der Agenda 2063 der Afrikanischen Union sowie der „Science, Technology and Innovation Strategy for Africa 2024“ (STISA 2024) und der African Water Strategy 2025 der Afrikanischen Union bei. Spezifisch für das südliche Afrika werden die Zielstellungen der SADC Water Research Agenda unterstützt. Auf übergeordneter Ebene werden signifikante Beiträge zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals), zu den nationalen Klimazielen (NDCs) und nationalen Anpassungsplänen und -strategien erwartet.
Die Umsetzung des WASA-Programms ergänzt die nationalen Strategien der beteiligten Länder im südlichen Afrika und wird durch die jeweilig zuständigen Ministerien unterstützt. Antragsteller aus der Republik Südafrika sollten sich hierzu auch an die Water Research Commission wenden und sich dort über die korrespondierenden Instrumente informieren.
Kennzeichnend für das WASA-Programm ist die Verfolgung einer Verwertungskette von der Wissensgenerierung über Demonstration und Umsetzung bis hin zu Transfer und Verstetigung. Es ist daher ein mehrphasiger Aufbau des WASA-Programms vorgesehen, bestehend aus Initialphase, erster und zweiter Hauptphase sowie einer Transferphase.
Die Initialphase des WASA-Programms wurde bereits mit der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von afrikanisch-deutschen Kooperationen zum Thema „Wassersicherheit in Afrika – WASA“ „Initialphase Südliches Afrika“ vom 7. Dezember 2020 gefördert. Die vorliegende Bekanntmachung regelt die Hauptphase der Fördermaßnahme „Wassersicherheit in Afrika“ im südlichen Afrika. Die Bekanntmachung baut auf den Erkenntnissen aus der vorangegangen WASA-Initialphase auf, richtet sich jedoch nicht ausschließlich an die bereits in der Initialphase geförderten Verbünde. Eine Teilnahme neuer Antragsteller ist grundsätzlich möglich.
Der Schwerpunkt der ersten Hauptphase liegt auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Kapazitätsentwicklung sowie Demonstrations- und Innovationsaktivitäten. Um einen gezielten Transfer und eine spätere Anwendung der Forschungsergebnisse sicherzustellen, wird eine enge Kooperation mit potentiellen Anwendern (Ministerien, Unternehmen, Kommunen, Behörden und Verbände) vorausgesetzt, die in den Projektvorschlägen auszuweisen ist.
Innerhalb der Fördermaßnahme WASA sind innovative Lösungen zur Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika zu entwickeln und zu demonstrieren. Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in den Themenfeldern:
- Nachhaltiges Wasserressourcenmanagement
- Wasserinfrastruktur und Wassertechnologie
- Hydrologische Vorhersagen und Umgang mit hydrologischen Extremen
Die Vorhaben sollen einen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Kapazitätsentwicklung und beruflichen Bildung der Partner in Subsahara-Afrika leisten; entsprechende Komponenten sind im Rahmen der Projektvorschläge zu berücksichtigen. Auch Promotionen in sogenannten bilateralen Sandwich-Modellen sind hierbei möglich. Relevant für alle Themenfelder sind die Berücksichtigung des Nexus zwischen Wasser, Energie und Nahrung sowie die Aspekte Monitoring, Digitalisierung und Datenmanagement.
Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele sind die Synthese und Aufbereitung von Ergebnissen der einzelnen Forschungsvorhaben, die themenübergreifende Koordination sowie die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Fördermaßnahme. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden zu einer Kooperation mit dem Vernetzungs- und Transfervorhaben verpflichtet. Eine Zusammenarbeit mit dem Klimakompetenzzentrum SASSCAL ist gewünscht.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Hierbei sind besonders die im Wassersektor aktiven Ingenieur-, Planungs- und Beratungsbüros aufgefordert, sich an den Forschungsprojekten zu beteiligen.
Der Verbund mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis muss mindestens einen deutschen Partner sowie mindestens einen Partner aus einem oder mehreren der folgenden Länder im südlichen Afrika umfassen: Angola, Botswana, Namibia, Südafrika, Sambia, Simbabwe. Partner aus weiteren Ländern des südlichen Afrika sind grundsätzlich möglich.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Juni 2023 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.