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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik im Rahmen von EUREKA

Stichtag: 31.03.2020 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Programms "Stärkung Deutschlands im Europäischen Forschungs- und Bildungsraum (EFR-Förderprogramm)" Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik im Rahmen von EUREKA vom 4. November 2019 (Bundesanzeiger vom 29.11.2019)

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärkung und Erweiterung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Sie soll dazu dienen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit und in den EU13-Ländern zu stärken und diese an die großen europäischen Innovationsprogramme heranzuführen.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Förderung der bilateralen Technologiekooperation mit der Tschechischen Republik in ausgewählten Themenfeldern, insbesondere über Stärkung der engen Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie gegebenenfalls Forschungseinrichtungen und Hochschulen beider Länder. Einem nachhaltigen Beitrag zu den Wertschöpfungsketten in den unten genannten Schwerpunktthemen kommt weiterhin besondere Bedeutung zu.

Zuwendungszweck ist die Förderung gemeinsamer Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) durch das tschechische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MSMT) und das BMBF zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren. Die Bekanntmachung wird gemäß den Verfahren von EUREKA durchgeführt, dem europäisches Netzwerk für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer FuE für zivile Zwecke. Ziel ist es, das in Europa vorhandene Potenzial an fachlichem Know-how und Ressourcen in Kooperationsprojekten zu bündeln und somit effektiver zu nutzen.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme FuE-Projekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus der Tschechischen Republik eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Fortgeschrittene Nanotechnologien,
  • Neue Materialien insbesondere für den Leichtbau,
  • Digitalisierung für Mobilität 4.0 und Industrie 4.0.

Gefördert werden Maßnahmen, deren Ergebnisse zu marktwirksamen Innovationen beitragen, welche über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, die Tschechische Republik und Europa verfügen. Ziel der geförderten Aktivitäten ist die Entwicklung neuer kommerzieller Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer der beiden Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungs­bereiche etc.). Das Projekt soll die Beiträge aller Teilnehmer der beteiligten Länder darstellen.

Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, können als Verbundprojektpartner ebenfalls gefördert werden.

Es können auch Unternehmen und/oder Hochschulen aus anderen Ländern teilnehmen. Die Teilnahme dieser Partner unterliegt den Teilnahmebedingungen von EUREKA sowie den Finanzierungsverfahren der Herkunftsländer dieser Partner. Ausländische Kooperationspartner aus der Tschechischen Republik und weiteren EUREKA-Mitgliedsländern sind in Deutschland nicht antragsberechtigt; sie müssen ihre Aufwendungen über Förderung in ihrem Sitzland oder über Eigenmittel finanzieren. Informationen für tschechische Partner sind verfügbar unter: http://www.msmt.cz/vyz/cum-a-vyvoj-2/eureka.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 31. März 2020 zunächst EUREKA-Projektanträge in englischer Sprache in elektronischer Form über das nationale EUREKA-Büro (eureka(at)dlr.de) einzureichen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Tschechische Republik Eureka Themen: Engineering und Produktion Information u. Kommunikation Innovation Mobilität Wirtschaft, Märkte

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