Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt im Rahmen des Förderprogramms "Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum" Verantwortung für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der europäischen Innovationsunion. Mit der Maßnahme, die im Rahmen dieses Förderprogramms stattfindet, will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen und deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kommunen und kommunalen Unternehmen Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Netzwerke gewähren. Der Zugang zur europäischen Forschung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden europäischen Netzwerken ermöglicht werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thematischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Förderungen im zweiten Pfeiler von Horizont Europa sind insbesondere auf die Bereiche Gesundheit, Kultur, inklusive Gesellschaft, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie ausgerichtet. Ebenso soll die Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden. Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit höchstens 50.000 Euro sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gewährt. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die förmlichen Projektanträge sind dem DLR Projektträger jeweils zu folgenden Terminen vorzulegen:
- 31. Januar
- 31. Mai
- 30. September
Der erste Einreichtermin ist der 31. Mai 2021, der letzte Einreichtermin ist der 30. September 2023.