Die Bekanntmachung gehört zum Handlungsfeld "Resiliente Wertschöpfung" des Programms "Zukunft der Wertschöpfung − Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit" und zielt auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch den Einsatz von Instrumenten des Managements von Resilienz ab. Die Förderrichtlinie steht im Kontext der Zukunftsstrategie der Bundesregierung zur Forschungs- und Innovationspolitik sowie bereits begonnener Maßnahmen unterschiedlicher Ressorts zur digitalen Transformation und zur Industrie 4.0.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Industrieunternehmen in und mit ihren Wertschöpfungsketten und -netzwerken dabei zu unterstützen, durch den Einsatz digitaler Technologien und neuer Methoden Resilienz zu schaffen und in bestehende bzw. erneuerte Managementsysteme zu integrieren, damit Standorte, Produktions- und Produkt-Service-Systeme aus disruptiven Störungen und deren Auswirkungen lernen und Vorteile für die Zukunft generieren können. Der Schwerpunkt dieser Richtlinie liegt dabei auf den grundlegenden Aspekten des Managements von Resilienz und den Perspektiven „Soziotechnisches System“ und „Vernetzung“.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschungsprojekte in Form von Verbundprojekten mit multi- und interdisziplinärer Verzahnung zu folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten:
- Schaffung resilienter digitaler Produktionssysteme und Infrastrukturen durch Technologie-Integration
- Resilienz- und Nachhaltigkeitsstrategien
- Kollaborations- und Wertschöpfungsnetzwerke
- Agile, anpassungsfähige Organisation
Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte mit innovativem Ansatz, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern.
Über die einzelnen zu fördernden Verbundvorhaben hinaus ist beabsichtigt, ein wissenschaftliches Projekt zu fördern, das die Ergebnisse der geförderten Vorhaben in einen gesellschaftlich übergreifenden Rahmen stellen soll. Es soll das gesamte Feld der Bekanntmachung "Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld − Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen" wissenschaftlich umfassen. Das Einreichen einer Skizze für das wissenschaftliche Projekt schließt die Förderung eines Vorhabens als Partner in einem Verbundprojekt aus.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen.
Europäische Kooperationen zur Forschung für die Produktion, wie EUREKA, sind erwünscht. EUREKA bietet die Möglichkeit für deutsche Verbünde, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. September 2023 zunächst Projektskizzen vorzulegen.