Das Mobilitätsstipendium ermöglicht die Finanzierung eines Aufenthalts von maximal drei Monaten. Der Aufenthalt muss zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2025 beginnen. Die Begünstigten des Programms erhalten monatliche Pauschalbeträge von 1.600 € (Promovierende) bzw. 2.100 € (andere Nachwuchsforschende).
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Promovierende, Postdocs oder Nachwuchsforschende (sieben Jahren nach der Verteidigung der Dissertation) und einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung angegliedert sein.
Bei der Einrichtung, die sich zur Aufnahme einer Bewerberin oder eines Bewerbers bereit erklärt, muss es sich um ein in Frankreich ansässiges Labor bzw. Forschungsinstitut handeln, dem gegebenenfalls sämtliche zur Aufnahme der oder des Begünstigten notwendigen Schritte obliegen.
Das Programm besteht aus einem allgemeinen Bewerbungsaufruf (alle Forschungsbereiche) sowie einem spezifischen Bewerbungsaufruf für europäische Hochschulen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum 20. Februar 2025 ein Online-Formular ausfüllen und ihre Bewerbung in englischer oder französischer Sprache einschließlich eines Schreibens der gastgebenden Einrichtung, welche die Aufnahme bestätigt, per E-Mail an die Abteilung für Wissenschaft und Technologie der Französischen Botschaft in Deutschland richten.