Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf das Modul 2 der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19. Dezember 2022. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden unverändert Anwendung.
Das BMBF strebt den weiteren Ausbau der bilateralen Kooperation mit Argentinien an. Grundlage der Zusammenarbeit ist das Abkommen zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit von 1969.
Ziel dieses Förderaufrufs ist die Intensivierung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) zwischen Deutschland und Argentinien im Bereich Energiewende / Erneuerbare Energien. Konkret soll der Förderaufruf u.a. dazu beitragen, bestehende Kooperationen zu institutionalisieren und langfristige FuE-Aktivitäten zwischen den Partnern vorzubereiten. Im Vordergrund stehen dabei Aktivitäten, die zum wissenschaftlichen Austausch (Modul 2) zwischen Argentinien und Deutschland beitragen sowie vorbereitende Maßnahmen für Forschungsprojekte. Der Förderaufruf bedient Vorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Grundlagenforschung bis hin zur Anwendung von Innovationen, die zu einer globalen Energiewende beitragen.
Gefördert werden Vorhaben der Projektbezogenen Mobilität (Modul 2) gemeinsam mit Partnern aus Argentinien. Die Projekte müssen eines oder mehrere der nachfolgenden Teilgebiete der Energieforschung adressieren:
- Wasserstoff aus erneuerbaren Energien (nicht-biologische Quellen)
- Potenziale und Technologien zur Wasserstoffproduktion aus landwirtschaftlichen Abfällen
- Rohstoffe für Batterien: Nachhaltige, ressourceneffiziente Verfahren zur Gewinnung von Rohstoffen für Lithium-Ionen-Batterien und deren Aufbereitung
- Lithium-Ionen-Batteriezellen: Prozess- und Produktionstechnologien für Batteriezellen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschende kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Die Fördersumme pro deutsches Projekt kann in der Regel bis maximal 60.000 EUR betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf nationaler Ebene hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind durch den deutschen Antragstellenden bis zum 07.11.2023 Projektskizzen über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ beim Projektträger einzureichen. Projektpartner aus Argentinien müssen ihren Antrag beim Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation (MINCyT) einreichen.