Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
Die Nationale Kontaktstelle für rechtliche und finanzielle Fragen ist im EU-Büro des BMBF angesiedelt. Das Aufgabenspektrum der Nationalen Kontaktstelle (NKS) umfasst die Beratung zu rechtlichen, finanziellen und administrativen Fragen rund um die europäischen Rahmenprogramme für Forschung und Innovation "Horizont 2020" und "Horizont Europa":
- Antragsverfahren
- Beteiligungsregeln
- Finanzhilfevereinbarung
- Konsortialvertrag
- Recht am geistigen Eigentum (IPR)
- Berichtswesen
- Audit-Zertifikate