Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
Die Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung informiert Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Universitäten und Unternehmen über die Möglichkeiten einer EU-Förderung im Bereich der Sicherheitsforschung:
- Inhalte und Ziele von Horizont Europa mit einem Schwerpunkt auf Cluster 3, „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“
- Ausschreibungen in der europäischen Sicherheitsforschung
- Antrags-, Begutachtungs- und Förderverfahren
- Förderinstrumente
- Geheimschutzprüfung/Security Scrutiny im Rahmen der EU-Antragstellung
- Administrative Randbedingungen
Die EU fördert Forschungs- und Innovationsprojekte, mit denen die zivile Sicherheit der europäischen Gesellschaften und ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitswirtschaft gestärkt wird. Die Sicherheitsforschung ist in Horizont Europa als eigenes Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ in der 2. Säule verortet.