Seit dem 1. Januar 2015 ist das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) in Kraft. Dieses Gesetz ist die Basis für die neue Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen.
Bereits im Herbst 2012 gründeten die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen der Schweiz gemeinsam den Verein swissuniversities und bereiteten so die Zusammenführung der ehemaligen Rektorenkonferenzen CRUS, KFH und COHEP vor.
swissuniversities setzt sich für die Vertiefung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit unter den schweizerischen Hochschulen ein und fördert eine gemeinsame Stimme des Hochschulraums Schweiz. Außerdem nimmt swissuniversities Koordinationsaufgaben wahr und handelt auf internationaler Ebene als Nationale Rektorenkonferenz für die Gesamtheit der universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen der Schweiz.
Die Rektorenkonferenz verfügt über die folgenden Organe:
- Plenarversammlung
- Hochschulspezifische Kammern
- Vorstand
- Delegationen und Delegierte
- Netzwerke
- Generalsekretariat
Die Rektorenkonferenz nimmt Stellung zu den Geschäften der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und stellt Anträge an diese im Namen der Hochschulen. Außerdem vertritt sie die Interessen der schweizerischen Hochschulen auf gesamtschweizerischer und auf internationaler Ebene. Sie kann Mandate des Bundes sowie Programm- bzw. Projektleitungen übernehmen.
Weiter führt die Rektorenkonferenz eine Informationsstelle für die akademische Anerkennung der Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer Studienausweise (Swiss ENIC); vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten der politischen Organe für Berufszulassungen).
Die Rektorenkonferenz erfüllt ihre Aufgaben in der Plenarversammlung, aufgrund von Delegationsbeschlüssen der Plenarversammlung in den Kammern oder durch Delegationen oder durch Delegierte.
[Quelle: Swissuniversities]