Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
"Mehr Menschen in der Berufsausbildung sollen künftig Auslandserfahrungen sammeln. Ob Auszubildende oder Lehrpersonal: Der Perspektivwechsel im Ausland ermöglicht jungen Menschen unschätzbare interkulturelle Erfahrungen. Von diesem Erfahrungsschatz junger Menschen profitiert natürlich auch der weltweit bestens vernetzte Wirtschaftsstandort Deutschland. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass für junge Menschen die Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte noch besser werden. Deshalb können von nun an auch die beruflichen Schulen Zuschüsse für ihre Berufsschüler beantragen. Auch Personen in vollzeitschulischen Ausbildungen bekommen künftig Unterstützung. Junge Menschen, die beispielsweise eine Ausbildung in den Pflegeberufen machen, können in Zukunft mithilfe von AusbildungWeltweit Praxiserfahrungen im Ausland sammeln. Ich freue mich, wenn möglichst viele Auszubildende diese Möglichkeit nutzen.
Mit AusbildungWeltweit wollen wir dazu beitragen, die Auslandsmobilität in der Berufsausbildung in den nächsten Jahren weiter deutlich zu steigern. Noch mehr angehende und erfahrene Fachkräfte sollen von Lernaufenthalten in der ganzen Welt profitieren."
Hintergrund
Das Förderprogramm AusbildungWeltweit wurde 2017 als Pilotprojekt ins Leben gerufen und ist seit 2018 ein offizielles Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern im Rahmen der Berufsbildung und soll eine tragende Säule der Internationalisierung der Ausbildung werden. Während das EU-Programm Erasmus+ Lernaufenthalte innerhalb Europas fördert, schließt AusbildungWeltweit eine wichtige Förderlücke für Auslandspraktika rund um den Globus. Seit 2017 hat das Programm rund 1.000 Auslandsaufenthalte von angehenden und erfahrenen Fachkräften in über 40 Ländern auf der ganzen Welt bewilligt.
Zum Jahresbeginn 2020 tritt die neue Förderrichtlinie für AusbildungWeltweit in Kraft. Sie verbessert die Fördermöglichkeiten. Bislang konnten nur Ausbildungsbetriebe, Kammern oder andere nichtschulische Einrichtungen der Berufsbildung Anträge stellen. Ab sofort können neben den Berufsschulen auch weitere Ausbildungsstätten wie beispielsweise Zahnarztpraxen, Anwaltskanzleien und viele mehr Anträge einreichen.
Eine weitere wichtige Änderung: Während bisher nur Auszubildende in einer dualen Berufsausbildung gefördert werden konnten, schließt die neue Förderrichtlinie nun auch junge Menschen in vollzeitschulischer Berufsausbildung mit ein. Damit können beispielsweise Auszubildende aus dem Sozial- und Gesundheitswesen Mittel für ihre weltweiten Lernaufenthalte erhalten.
Die Änderungen greifen bereits in den nächsten drei Antragsrunden – im Februar 2020, im Juni und im Oktober 2020. Weitere Informationen rund um die Antragstellung und die neue Förderrichtlinie gibt es unter https://www.ausbildung-weltweit.de/.