Die indische University Grants Commission (UGC) hat einen Entwurf der Regelungen für diese Programme fertiggestellt, der in Kürze bekannt gegeben werden soll. Demnach können indische Hochschuleinrichtungen mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten, um Studienleistungen anzuerkennen, zu übertragen und doppelte Abschlüsse zu ermöglichen. Laut dem Entwurf ist jeder Grad oder jedes Diplom, das auf der Grundlage dieser Kooperationen verliehen wird, gleichwertig mit jedem entsprechenden, von einer indischen Hochschuleinrichtung verliehennen Grad oder Diplom.
Vier Arten von akademischen Kooperationen sollen möglich werden: die Anerkennung und Übertragung von Studienleistungen zwischen den Partnereinrichtungen; gemeinsame Abschlüsse, die gleichzeitig von der indischen und der ausländischen Einrichtung verliehen werden; doppelte Abschlüsse getragen von einer Einrichtung mit einer Zusatzqualifikation von der Partnereinrichtung; sowie Partnerschaftsvereinbarungen, bei denen ein an einer indischen Einrichtung eingeschriebener Studierender das Studienprogramm teilweise an der ausländischen Einrichtung absolviert, der Abschluss oder das Diplom jedoch ausschließlich von der indischen Einrichtung verliehen wird. Die Regelungen gelten nicht für Studiengänge, die im Online- und Fernstudienmodus angeboten werden.
Indische Hochschuleinrichtungen, die als Institution of Eminence geführt oder bestimmte Bewertungen in Indiens eigenem National Institutional Ranking Framework erreichen, sind automatisch für diese ausländischen Partnerschaften qualifiziert, sofern die ausländische Einrichtung ihrerseits eine Top 500 Platzierung im Times Higher Education oder im QS World University Ranking erreicht. Andere indische und ausländische Einrichtungen müssen die Genehmigung der UGC einholen.
Zum Nachlesen:
- Times of India (21.02.2021): Dual degree from Indian, foreign institutes soon
- University World News (27.02.2021): International dual and joint degrees to get green light