1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) engagieren sich gemeinsam in der europäischen Initiative zur Gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiative, JPI) mit dem Thema Landwirtschaft, Ernährungssicherung, und Klimawandel (FACCE-JPI). Die Initiative hat das Ziel, Beiträge zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderung der Ernährungssicherung im Kontext des Klimawandels, der Globalisierung, der Verknappung natürlicher Rohstoffe wie fossile Energieträger, Wasser, Düngemittel und Ackerfläche sowie des demographischen Wandels zu leisten. Die FACCE-JPI befördert damit die Umsetzung der in der "Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" der Bundesregierung festgehaltenen Ziele der weltweiten Ernährungssicherung und der Gestaltung einer nachhaltigen Agrarproduktion unter Berücksichtigung des Klimawandels insbesondere durch die Entwicklung verlässlicher kurz-, mittel und längerfristiger Vorhersagemodelle auf lokaler, regionaler und globaler Ebene.
Informationen zur "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" sind im Internet unter www.bmbf.de/de/1024.php und den dort verknüpften Dokumenten zu finden.
Die globalen Durchschnittstemperaturen sind seit den fünfziger Jahren in jedem Jahrzehnt um 0,13°C gestiegen. Dabei ist für die nächsten zwanzig bis dreißig Jahre ein noch schnellerer Temperaturanstieg von 0,2°C pro Jahrzehnt zu erwarten. Mit dieser Erwärmung wird allgemein mit einem Anstieg von Extremwettersituationen und außerordentlichen lokalen Klimaschwankungen gerechnet. Dies umfasst Sturmfluten und Starkregen genauso wie extremere Dürreperioden mit großen Auswirkungen auf die Landwirtschaft auch in den gemäßigten Klimazonen. So führte die extreme Hitzewelle im Sommer 2003 zu enormen Ausfällen in der Getreide- und Grünfutterproduktion. Eine langfristige Klimaerwärmung kann zu einem global verminderten Zuwachs der erforderlichen landwirtschaftlichen Produktion führen. Angesichts der zunehmenden Weltbevölkerung kann dies die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln weiter erschweren. Insbesondere an die Agrarwirtschaft werden daher künftige große Herausforderungen gestellt.
Die großen Herausforderungen können nur länderübergreifend angegangen werden. Zu diesem Zweck wurde in 2009 die Joint Programming Initiative "Agriculture, Food Security and Climate Change - JPI-FACCE" initiiert, mit dem Ziel ein gemeinsames Programm der Mitgliedsstaaten zu erarbeiten und eine Vernetzung zu verstärken.
Eine erste wissenschaftliche Agenda für die Initiative wurde im Dezember 2010 vorgelegt. Dieses von einem wissenschaftlichen Beirat erarbeitete und von den Mitgliedsstaaten gebilligte Dokument nennt fünf primäre Handlungsfelder für die JPI: www.faccejpi.com/FACCE-JPI-Home/FACCE-JPI-News/Scientific-Research-Agenda
Als Pilotmaßnahme im ersten Handlungsfeld "Nachhaltige Ernährungssicherung in Zeiten des Klimawandels" soll ein interdisziplinäres, europäisches Netzwerk exzellenter Forschergruppen (Knowledge Hub) implementiert werden.
Dieser FACCE Knowledge Hub hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Produktion, den Handel mit landwirtschaftlichen Gütern und die gesellschaftlichen Folgen besser abschätzen zu können. Darüber hinaus soll die Interpretation resultierender und bereits bestehender Modelle und Forschungsergebnisse und deren Vernetzung optimiert werden, um dadurch bestehende Unsicherheit in der Vorhersage von Auswirkungen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Produktion und Handel zu vermindern.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Aufbau des Knowledge Hubs "Nachhaltige Ernährungssicherung in Zeiten des Klimawandels" zur Implementierung von drei länderübergreifenden, interdisziplinären Netzwerken in den Bereichen:
- Pflanzenproduktion
- Grünlandwirtschaft und Tierproduktion
- Ökonomie und Handel
Beteiligen können sich exzellente Forschergruppen aus den Mitgliedstaaten der JPI: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich
Die beteiligten Gruppen sollen dabei bereits über eine substantielle Expertise und eine kritische Masse in einem für den Erfolg des Knowledge Hub kritischen Themenbereich verfügen.
Im Rahmen des Knowledge Hubs sind Vernetzungs-, Weiterbildungs-, Mobilitäts- und Ausbildungsaktivitäten sowie Forschungsaktivitäten geplant. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sach- und Reisemittel. Ausgaben für Forschungsaktivitäten (insbesondere bei Übernahme von Koordinationstätigkeiten) sind in beschränktem Umfang zuwendungsfähig. Zudem sind Ausgaben für Koordinatorentätigkeiten erstattungsfähig.
Wir bitten, weitere Details dem FACCE-JPI pilot action call for "The FACCE-JPI Knowledge Hub" on "A detailed climate change risk assessment for European agriculture and food security in collaboration with international projects" unter www.faccejpi.com zu entnehmen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben. Zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Exzellenz und der kritischen Masse der beteiligten Forschergruppen ist ein Engagement der Antragsteller von mindestens zwei Vollzeitstellen bzw. Personaläquivalenten im thematisch relevanten Bereich nachzuweisen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d.h. jedes FACCE-Partnerland finanziert die am Knowledge Hub beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben des jeweils eigenen Landes.
Die Förderung im Rahmen des Knowledge Hubs ist zunächst auf 3 Jahre befristet mit der Option einer Verlängerung um weitere 2 Jahre bei positiver Evaluierung.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -(www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biotechnologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Nicolas Tinois
Tel.: 02461-61-2422
E-Mail: n.tinois(at)fz-juelich.de
Internet: www.fz-juelich.de/ptj
und das BMELV seinen Projektträger
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartnerin:
Dr. Elke Saggau
Tel.: 0228-6845 3930
E-Mail: elke.saggau(at)ble.de
Internet: www.ble.de
beauftragt.
Beide Projektträger stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen werden rechtzeitig unter der Internetadresse www.faccejpi.com bereitgestellt.
Die Projektskizzen sind direkt bei der FACCE-JPI Call Office einzureichen. Vordrucke und Informationen für die Einreichung der Interessensbekundung ("Letter of Intent") und des Knowledge Hub Proposals können unter www.faccejpi.com abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Ansprechpartner für alle den Knowledge Hub betreffenden Angelegenheiten ist das FACCE-JPI Call Office
Dipl.-Ing. Nicolas Tinois
Tel.: 02461-61-2422
E-Mail: n.tinois(at)fz-juelich.de
Internet: www.fz-juelich.de/ptj
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Interessensbekundungen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Call Office des FACCE-JPI bis spätestens zum 7.September 2011 (13 Uhr MEZ) Interessensbekundungen ("Letter of Intent") zu vermitteln. Dies geschieht über ein Onlineformular auf der Webseite der JPI (www.faccejpi.com). Desweiteren ist eine unterschriebene Kopie des ausgefüllten Formulars dem Call Office zuzuleiten.
Die eingegangenen Interessensbekundungen werden ggf. unter Beteiligung externer Gutachter nach wissenschaftlicher Exzellenz der beantragenden Forschergruppe und Relevanz des Beitrags zum thematischen Bereich des Knowledge Hubs bewertet.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Teilnahme am Knowledge Hub geeigneten Gruppen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus der Einreichung einer Interessensbekundung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die ausgewählten Gruppen werden zu einem ersten Networking Meeting am 18.10. 2011 nach Berlin eingeladen. Auf Basis dieser Veranstaltung bilden sich die zukünftigen transnationalen Konsortien des Knowledge Hub, die dann die inhaltliche und formale Strukturierung des Knowledge Hub in die Wege leiten.
In der Folge müssen die ausgewählten Gruppen ihren Beitrag bis zum 19.12.2011 zum Knowledge Hub Proposal im Konsortium abstimmen und elektronisch über die FACCE-JPI Webseite einreichen.
Eine aktive Beteiligung deutscher Forschergruppen an der Koordinierung des Knowledge Hubs und seiner Themenbereiche ist gewünscht.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Förderanträge sind in Abstimmung mit dem Koordinator des Knowledge Hubs vorzulegen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.