Darin werden insbesondere die Beteiligungsfähigkeit von im Vereinigten Königreich ansässigen Rechtspersonen an den ersten Aufrufen unter Horizont Europa sowie der Umfang bzw. Finanzbeitrag hinsichtlich der zukünftigen Assoziierung des Landes an Horizont Europa erläutert.
Die Europäische Kommission führt derzeit außerdem vorbereitende Gespräche mit Armenien, den Färöer-Inseln, Georgien, Israel, Marokko, der Republik Moldau, Tunesien, der Türkei, der Ukraine sowie den sechs Staaten des westlichen Balkans im Hinblick auf deren jeweilige (erneute) Assoziierung am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Die Fortführung der Assoziierung von Norwegen und Island wird entsprechend den Regelungen des EWR-Abkommens erfolgen.