Das Vereinigte Königreich ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht an Horizont Europa assoziiert. Britische Einrichtungen können daher keine Förderung aus dem Programm erhalten. Im Rahmen einer Übergangsregelung der Europäischen Kommission („Transitional Arrangement“) können Einrichtungen und Forschende in Großbritannien Anträge auf eine Horizont Europa-Förderung einreichen. In der Zulassung und Begutachtung behandelt die Europäische Kommission diese Anträge, als wäre das Vereinigte Königreich bereits assoziiert. Erfolgreiche Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Projekte zur Grant Preparation aufgefordert werden, können eine Ersatzförderung durch Großbritannien beantragen. Die für die britische Einrichtung eingeplanten Projektkosten werden anschließend durch das Vereinigte Königreich erstattet.
Das Vereinigte Königreich hat die Ersatzförderung erstmals im November 2021 bereitgestellt und seitdem mehrfach verlängert – zuletzt im Dezember 2022. Aktuell gilt die Garantie für alle Horizont Europa-Ausschreibungen, die vor oder am 31. März 2023 schließen.
Die britische Regierung bekräftigte abermals, eine baldige Assoziierung anzustreben. Zuletzt hatte sie im August 2022 hierfür sogar Rechtsmittel bemüht und die im gemeinsamen Kooperations- und Handelsabkommen für den Konfliktfall vorgesehene formelle Beratung eingeleitet.
Zum Nachlesen
- GOV.UK (19.12.2022): Government extends Horizon Europe financial safety net
- Europäische Kommission (25.02.2021): Questions & Answers on the UK’s participation in Horizon Europe