Die Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung schließt an das Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 6. Juni 2013 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1482) an, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) reformiert wird. Damit setzt die Bundesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, das Außenwirtschaftsrecht zu entschlacken und übersichtlicher zu gestalten sowie Vorschriften aufzuheben, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen.
AWG und AWV werden zum 1. September 2013 in Kraft treten.