StartseiteAktuellesNachrichtenBundesregierung baut Beratungsangebot für internationale Fachkräfte aus

Bundesregierung baut Beratungsangebot für internationale Fachkräfte aus

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Arbeitsminister Hubertus Heil und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Detlev Scheele haben sich auf die Einrichtung einer „Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung“ geeinigt.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) soll internationale Fachkräfte vor ihrer Einreise nach Deutschland zu Fragen ihrer beruflichen Anerkennung beraten und durch die Verfahren begleiten. Sie wird bei der Zentralstelle für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt und ab 2020 für eine erste Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Die deutsche Wirtschaftskraft braucht qualifizierte Fachkräfte, auch aus dem Ausland. Für Zugewanderte ist die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir dafür die Verfahren etabliert. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Möglichkeiten, als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten, nochmal erweitert. Das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten. Darauf bereiten wir uns bereits jetzt vor und schaffen mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung ein wichtiges Beratungs- und Serviceangebot. Sie richtet sich als zentrale Anlaufstelle gezielt an Fachkräfte im Ausland und begleitet diese von der beruflichen Anerkennung bis zur Einreise nach Deutschland. Zugleich soll die Servicestelle die zuständigen Anerkennungsstellen von der aufwändigen Beratung ins Ausland entlasten und zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Mit der Bundesagentur für Arbeit haben wir für dieses neue Serviceangebot einen kompetenten und erfahrenen Partner gefunden.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, erklärt:

„Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit war und ist, die Menschen, die hier leben, bestmöglich bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung zu unterstützen und für Arbeitgeber passende Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist der Wirtschaftsstandort aber auch auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten angewiesen. Deshalb übernimmt die Bundesagentur für Arbeit gern die Aufgabe, interessierte Fachkräfte aus Drittstaaten bei ihrem beruflichen Anerkennungsverfahren zu unterstützen und damit die neuen Chancen, die das Gesetz bietet, auch wirklich zu nutzen.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung von 2020 bis 2023 mit 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Für den Aufbau werden noch in 2019 bis zu 500.000 Euro bereitgestellt. Am 1. Februar 2020 soll die ZSBA ihre Arbeit aufnehmen.

Ergänzende Hintergrundinformation

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wird bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) angesiedelt und als Modellvorhaben durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zunächst für eine Phase von vier Jahren gefördert. Die Ausgestaltung des Vorhabens ist in einer trilateralen Verwaltungsvereinbarung zwischen BMBF, BMAS und BA geregelt. Mit der Einrichtung der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) werden drei wesentliche Ziele verfolgt:

  1. Anerkennungssuchenden, die sich im Ausland befinden, einen bundesweit zentralen Ansprechpartner anzubieten,
  2. zuständige Stellen von der kommunikationsintensiven Beratung der Antragstellenden zu entlasten,
  3. das Anerkennungsverfahren transparenter und für den einzelnen Antragstellenden effizienter zu gestalten.

Die ZSBA hat die Aufgabe, Zuwanderungsinteressierte und Anerkennungssuchende, die sich im Ausland befinden, über die Aussichten und Voraussetzungen eines Anerkennungsverfahrens bzw. der Berufszulassung und die damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen im konkreten Fall zu beraten und durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland zu begleiten.

Zu ihrem Angebot gehört auch die Beratung zu einem möglichen Beschäftigungsort, die Unterstützung der Antragstellenden bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen sowie die Vermittlung von Kontakten zu inländischen Arbeitgebern und Qualifizierungsangeboten.

Die ZSBA schließt als bundesweit zentrale Anlaufstelle für im Ausland lebende Anerkennungssuchende eine Lücke im vorhandenen Beratungsangebot. Sie arbeitet eng mit den vorhandenen Beratungs- und Informationsstrukturen zusammen und baut auf diesen auf.

Quelle: BMBF Redaktion: von Andreas Ratajczak, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Fachkräfte

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