Fortan kann ein ausländischer Absolvent direkt nach dem Studium ein Arbeitsvisum in China beantragen. Der Masterabschluss einer chinesischen Universität oder einer „berühmten“ ausländischen Hochschule ist jedoch zwingend erforderlich. Ebenso muss die Beantragung innerhalb eines Jahres nach Abschluss erfolgen. Die neue Regelung ist seit dem 06. Januar 2017 gültig und findet sofort Anwendung.
Weitere Informationen können Sie der Presseinformation der Mussenbrock & Wang GmbH entnehmen (siehe Dateianhang unten).
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