Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die argentinischen Partnerorganisationen Consejo Interuniversitario Nacional (CIN) und Consejo de Rectores de las Universidades Privadas (CRUP) haben am 4. März in Buenos Aires ein deutsch-argentinisches Rahmenabkommen zur Hochschulzusammenarbeit unterzeichnet.
HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler hob aus diesem Anlass die lange und fruchtbare Tradition der akademischen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern hervor. So seien aktuell nicht nur mehr als 200 Kooperationsvereinbarungen zwischen deutschen und argentinischen Hochschulen im Hochschulkompass der HRK verzeichnet. Auch sei das Deutsch-Argentinische Hochschulzentrum (DAHZ) Ausdruck der vertrauensvollen und konstruktiven akademischen Kooperation. "Das neue Rahmenabkommen wird dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Hochschulen beider Länder weiter zu fördern und insbesondere dabei helfen, die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen zu vereinfachen“, so Hippler
Besondere Bedeutung erlangt das Abkommen dadurch, dass die HRK der erste europäische Partner ist, mit dem Argentinien nach der europäischen Studienreform eine bilaterale Vereinbarung zu Anerkennungsfragen im Hochschulbereich abschließt. Auch hierin zeigt sich die ausgezeichnete Qualität der deutsch-argentinischen Kooperation.
Die Rahmenvereinbarung enthält Empfehlungen zur Zusammenarbeit und akademischen Mobilität zwischen den Hochschulen beider Staaten in Lehre, Studium, Forschung und Entwicklung sowie in den Bereichen der Weiterbildung und des Wissens- und Technologietransfers. Außerdem beinhaltet sie Empfehlungen zur Anerkennung von akademischen Graden und Qualifikationen sowie zur Zulassung von deutschen und argentinischen Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden.