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Deutsch-russischer Förderwettbewerb im Bereich angewandter industrienaher Forschung sowie der Kooperation innovativer KMU

Gemeinsamer deutsch-russischer Förderwettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) im Bereich angewandter industrienaher Forschung sowie der Kooperation innovativer KMU. In der ersten Stufe sind bis zum 15. Dezember 2011 Projektskizzen vorzulegen.

Vom 4.Oktober 2011.

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Vor dem Hintergrund der zwischen Deutschland und Russland bestehenden "Strategischen Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation" (www.deutsch-russische-partnerschaft.de) ist die Förderung deutsch-russischer Kooperationen im Bereich angewandter, industrienaher und innovativer Forschung und Entwicklung von besonderer Bedeutung.

In diesem Zusammenhang haben das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF und der FASIE im Dezember 2007 eine Vereinbarung geschlossen, um künftig gemeinsam deutsch-russische Kooperationsprojekte zu fördern. Nach drei erfolgreichen gemeinsamen Bekanntmachungen 2008, 2009 und 2010 wollen beide Projektträger ihre Kooperation nun verstetigen und veröffentlichen hiermit erneut einen gemeinsamen Förderwettbewerb.

Die Bekanntmachung richtet sich vor allem an forschungsaktive deutsche Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (siehe Fußnote 1), und russische innovative kleine Unternehmen. Auf deutscher Seite sind auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen antragsberechtigt.

Ziele der Fördermaßnahmen sind deutsch-russische Kooperationsprojekte, die thematisch den aus deutscher und russischer Sicht prioritären Zukunftstechnologien zuzurechnen sind.

1.2 Rechtsgrundlage

Für deutsche Antragsteller:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für russische Antragsteller:
Die Projekte können vom FASIE nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Russischen Föderation zur Projektförderung sowie gemäß seiner eigenen Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen den untenstehenden Bereichen zuzuordnen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern für einen beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus folgenden thematischen Bereichen:

  1. Biotechnologie und Gesundheitsforschung
    • Medizinische Genomforschung
    • Postgenome Technologien und Proteomik
    • Medizintechnik.
  2. Nanotechnologien
    • Nanokeramik
    • Biokompatible und biofunktionale Materialien
    • Biomimetische Materialien
    • Moderne funktionale Materialien, Oberflächen und Beschichtungen
    • Ersatz für toxische Substanzen oder seltene Elemente.
  3. Optische Technologien
    • Optische Technologien in der Produktion
    • Optische Messtechnik und Sensorik
    • Optische Komponenten und Systeme
    • Beleuchtungs- und Displaytechnologie (insbesondere LED und OLED)
    • Organische Elektronik
    • Biophotonik.
  4. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
    • IKT für Maschinenbau/Automatisierung: Überwachung und Steuerung von Prozessen, in Produkte eingebettete Hard- und Softwaretechniken ("Embedded Systems")
    • IKT für Gesundheit/Medizin: Telemedizin, intelligente Patientensysteme für Krankenhäuser, neue diagnostische Verfahren, autarke Überwachungssysteme von Risikopatienten
    • Mensch-Technik-Interaktion: Kommunikation mit IT-Systemen über Sprache, Gestik, Mimik und Haptik
    • IKT für Logistik und Dienstleistungen: Echtzeitmanagement von Logistikketten, vollautomatisierte Lagersysteme, Telematik.
  5. Umwelttechnologien
    • Integrierter Umweltschutz in der industriellen Produktion
    • Klimaschutztechnologien und CO2-Verminderung
    • Materialeffizienz, Recycling und Schließung von Stoffkreisläufen
    • Wassertechnologien, Wassermanagement
    • Energieeffizienz.

3. Zuwendungsempfänger

Auf deutscher Seite:
Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Projekte - mindestens ein Unternehmen, vorzugsweise KMU (optische Technologien) bzw. KMU (andere Themenbereiche) und eine Forschungseinrichtung auf deutscher Seite - der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.

Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Auf russischer Seite:
Innovative kleine Unternehmen in Einklang mit der in Russland gültigen Definition nach Art. 4 des Föderalen Gesetzes Nr. 209-FZ oder 217 FZ.

4. Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zur Antragstellung berechtigt sind Konsortien aus mindestens drei Partnern, davon einer auf russischer Seite und zwei auf deutscher Seite. Dem russischen Projektpartner werden die Zuschüsse vom FASIE gewährt. Dem deutschen Projektpartner werden die Zuschüsse vom BMBF im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung oder im Rahmen der Programmlinie Photonik Forschung Deutschland gewährt.

Projekte können in der Regel mit bis zu 100.000 Euro - bzw. auch höher auf dem Gebiet der optischen Technologien - von deutscher Seite unterstützt werden. Die Projekte werden von der deutschen und der russischen Seite mit einer Förderlaufzeit von höchstens 30 Monaten gefördert.

Zuschüsse von der deutschen Seite:

  1. Personalkosten
  2. Reisekosten (Flugkosten für Deutsche nach Russland, Tagespauschale für russische Partner in Deutschland)
  3. Dienstleistungen dritter Organisationen
  4. Materialien, Sachmittel
  5. Geräte (nur für Anwendungen im Bereich der optischen Technologien)
  6. Sonstige Ausgaben (z.B. für Workshops in Deutschland, für die Anmeldung und Erteilung von Schutzrechten, für die gemeinsame Vermarktung der Expertise)

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html), entnommen werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-competitiveness/) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Gegebenenfalls zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis (für den Bereich optische Technologien) werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis (für den Bereich optische Technologien) werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Zuschüsse von der russischen Seite:

  1. Personalkosten
  2. Reisekosten innerhalb Russlands
  3. Dienstleistungen dritter Organisationen im Bereich FuE
  4. Materialien, Rohstoffe, Zubehör
  5. Anlagen
  6. Sonstige Ausgaben (Büromieten, Anlagen, Telefonkosten und Bankdienstleistungen)

5. Verfahren

5.1 Einschaltung von Projektträgern und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme von der deutschen Seite hat das BMBF das IB und die VDI TZ GmbH beauftragt, beim IB sind die Projektskizzen einzureichen:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Iryna Ibel
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: (Bereiche: IKT, Mikrosystemtechnik)
Maria Josten
Telefon: 0228-3821-1415
E-Mail: Maria.Josten(at)dlr.de 

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro: (Bereiche: Biotechnologie und Nanotechnologie [incl. Materialforschung])
Dr. Jörn Grünewald
Telefon: 0228-3821-1457
E-Mail: Joern.Gruenewald(at)dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: (Bereiche: Gesundheitsforschung, Umwelttechnologien)
Dr. Marion Mienert
Telefon: 0228-3821-1469
E-Mail: Marion.Mienert(at)dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner bei VDI TZ:
(Bereich Optische Technologien)
VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger Optische Technologien -
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Dr. Siegfried Schubert
Tel.: 0211-6214-411
E-Mail: schubert(at)vdi.de

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Iryna Ibel
Telefon: 0228-3821-1803
E-Mail: Iryna.Ibel(at)dlr.de

Ansprechpartner bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung:
Maik Brattan
Telefon: 0228-3821-1651
E-Mail: Maik.Brattan(at)dlr.de

Die Fördermaßnahme von der russischen Seite wird vom FASIE abgewickelt. Die Projektskizzen (Form A, B zum Herunterladen) sollen bei FASIE in elektronischer Form eingereicht werden (siehe Nummer 6):

Foundation for Assistance to Small Innovative Enterprises (FASIE)
1 Obydensky per, 1, bld 5
119034 Moscow, Russia

Olga Levchenko
Telefon: +7 495 231 38 51
E-Mail: Levchenko(at)fasie.ru

5.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Deutsche und russische Antragsteller, die ein Konsortium bilden wollen, sollen bis zum 15. Dezember 2011 eine das gemeinsame Projekt beschreibende Skizze in elektronischer Form (PDF-Datei) termingerecht und vollständig parallel beim IB des BMBF (deutsche Antragsteller) bzw. bei FASIE (russische Antragsteller) einreichen. Skizzen, die nur auf einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt und werden als nicht förderwürdig betrachtet.

Stufe 1

In der ersten Stufe sind zunächst den Projektträgern und FASIE bis spätestens zum 15. Dezember 2011 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim IB ein. Die Projektskizze muss der kommentierten Mustergliederung folgen.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (Stufe 2, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden durch unabhängige Experten in Deutschland und in Russland nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Einbeziehung von KMU.

Auf der Grundlage der gemeinsamen deutsch-russischen Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch die Förderorganisation mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

Stufe 2

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim IB angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Bescheides/Vertrags und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

6. Verfahren im Partnerland

Die russischen Partner müssen parallel eine Skizze bei dem FASIE einreichen.

Die russischen Antragsteller erstellen die Skizze anhand der Vorlage, die im Informationsblatt unter http://www.fasie.ru zu finden ist. Die Skizze ist ausgefüllt per E-Mail an Frau Olga Levchenko (Levchenko(at)fasie.ru) bei FASIE zu schicken.

Auf russischer Seite gilt diese Skizze als Vorantrag ("Expression of interest"). Wegen der in Russland geltenden Bestimmungen zur Projektförderung wird FASIE nach der gemeinsamen Evaluation der eingegangenen Themenvorschläge mit der deutschen Seite die russischen Partner zur Einreichung eines formellen Antrages ("Application") auffordern.

7. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 04. Oktober 2011

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Frank Schlie-Roosen Michael Schlicht

1 Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d.h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25%) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50% nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).

Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Russland Themen: Förderung Lebenswissenschaften Physik. u. chem. Techn. Information u. Kommunikation Umwelt u. Nachhaltigkeit Innovation

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