Das Statistische Bundesamt hat heute erstmalig eine Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes vorgelegt. Danach wurden von den im Zeitraum April 2012 bis Dezember 2012 bundesweit gemeldeten rund 11.000 Verfahren zum Stichtag 31. Dezember 2012 bereits nahezu Dreiviertel (rund 8.000) entschieden. Der ganz überwiegende Teil (82 Prozent) davon wurde mit einer vollen Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen beendet. Diese Abschlüsse sind den deutschen Referenzberufen vollständig gleichwertig. "Die hohe Zahl von vollständigen Anerkennungen ist sehr erfreulich", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Die Ablehnungsquote lag insgesamt bei nur 6,5 Prozent.
Besonders groß war das Interesse an einer Anerkennung im Bereich der sogenannten reglementierten Berufe, bei denen die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Darauf beziehen sich rund 80 Prozent der gestellten Anträge. Der Schwerpunkt lag dabei auf den medizinischen Gesundheitsberufen, insbesondere bei Ärzten, Krankenpflegern und Krankenschwestern. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 6.837 der 7.458 positiv beschiedenen Anträge, darunter 5.121 von Ärztinnen und Ärzten. In diesen Berufen sind in Deutschland bereits erhebliche Engpässe zu verzeichnen. "Die Zahlen verdeutlichen, dass das Anerkennungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leistet", sagte Wanka.
Rund 20 Prozent der Anträge betreffen die nicht-reglementieren Ausbildungsberufe im dualen System wie zum Beispiel Kaufmann, Mechaniker oder Elektroniker. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Voraussetzung für die Berufsausübung, sie vergrößert jedoch die Chancen auf eine adäquate Beschäftigung und einen beruflichen Aufstieg. Neben der großen Anzahl an vollen Gleichwertigkeitsbescheiden wurden den Antragstellenden auch Teile der Qualifikation als gleichwertig anerkannt. Auch durch diese Teilanerkennung wird der Arbeitsmarktzugang verbessert.
Das große Interesse an den Anerkennungsverfahren zeigen die aktuellen Zahlen aus den Informations- und Beratungsangeboten der Bundesregierung: Über 660.000 Besucher nutzten bis Ende September 2013 das Anerkennungsportal www.anerkennung-in-deutschland.de. Die Anlaufstellen haben über 15.000 Interessierte persönlich beraten, die Anerkennungs-Hotline wurde von über 14.000 Personen um Rat gebeten.
Das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes umfasst nur bundesrechtlich geregelte Berufe. Für wichtige Berufsgruppen wie Lehrer und Ingenieure sind die Länder zuständig. "Es wird deshalb höchste Zeit, dass die acht noch ausstehenden Länder ihre Anerkennungsgesetze noch in 2013 in Kraft setzen und die Anerkennungsverfahren für alle Berufe öffnen", so Wanka. Zugleich forderte sie die Unternehmen auf, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, ausländische Qualifikationen anerkennen zu lassen.
Laut Statistischem Bundesamt ist davon auszugehen, dass die erste Bundesstatistik nicht das gesamte Anerkennungsgeschehen abbildet, da vermutlich nicht alle Anerkennungsstellen vollständig und termingerecht ihre Daten gemeldet haben.
Weitere Details zur Statistik finden Sie in Kürze unter http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/statistik_zum_bundesgesetz.php und http://www.bmbf.de/de/15644.php