Die allgemeine und berufliche Bildung muss für einen echten digitalen Wandel gerüstet werden, mit der Entwicklung Schritt halten können und zugleich die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die in dieser neuen Realität erforderlich sind bzw. sein werden. Mit seinen Empfehlungen nimmt sich der Rat dieser Thematik an.
Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass der digitale Reifegrad der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf Resilienz, Barrierefreiheit, Qualität und Inklusivität verbessert werden muss. Entsprechend der Verpflichtung im Rahmen der digitalen Dekade gibt die EU darüber hinaus das Ziel vor, dass 80 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren bis 2030 über mindestens grundlegende digitale Kompetenzen verfügen. Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen (2023) ist es wichtiger denn je, sich auf die Voraussetzungen für den digitalen Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu konzentrieren und mit Blick auf das lebenslange Lernen Maßnahmen auf allen Stufen (Vorschul-, Primar-, Sekundarbildung und berufliche Bildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung) und für alle Bevölkerungsgruppen (z. B. junge Menschen, Erwachsene und Fachkräfte) zu ergreifen.
In der Empfehlung des Rates zu digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen wird den Mitgliedstaaten empfohlen, nationale und gegebenenfalls regionale Strategien oder strategische Ansätze für digitale Bildung und digitale Fähigkeiten und Kompetenzen zu vereinbaren. Parallel dazu konzentriert sich die Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung darauf, wie die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an das digitale Zeitalter angepasst werden können. Sie bietet Orientierungshilfen dafür, wie die Menschen in die Lage versetzt werden können, Technologien aufbauend auf dem Verständnis ihrer Funktionsweisen kreativ, sicher und sinnvoll zu nutzen.
Beide Empfehlungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Europäische Kommission wird ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten überwachen. Anschließend erstellt sie innerhalb von fünf Jahren einen Bericht und legt ihn dem Rat vor.