Sowohl die EBA-Lernenden wie auch die Ausbildungsverantwortlichen (Ausbildungsbetriebe, Berufsfachschulen und überbetriebliche Kurse) sind gemäß den Evaluationen mit den EBA-Angeboten zufrieden. Der Bericht zeigt auf, dass die EBA-Grundbildungen primär praktisch begabte Personen gut für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren und ihnen den Zugang zu weiterführenden Abschlüssen auf Sekundarstufe II (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) sowie Weiterbildungen eröffnen. Gemäß Evaluationen gelingt den EBA-Absolventinnen und -Absolventen in den meisten Fällen ein erfolgreicher Einstieg in den Arbeitsmarkt. Erfolgsquoten und Arbeitsmarktfähigkeit der EBA-Absolvierenden haben sich seit der Einführung entwickelt und stabilisiert.
Die zweijährige berufliche Grundbildung mit EBA wurde als wesentliche Neuerung mit dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) eingeführt und 2004 in Kraft gesetzt. Sie richtet sich an vorwiegend praktisch begabte Schulabgängerinnen und -abgänger und führt – im Gegensatz zu den früheren Anlehren – zu einem eidgenössischen Abschluss auf Sekundarstufe II mit schweizweit einheitlichen Kompetenzen. Das EBA ist Teil der Schweizer Bildungssystematik. Die Organisationen der Arbeitswelt entscheiden, ob es in ihrem Berufsfeld eine zweijährige berufliche Grundbildung geben soll. Bund und Kantone leisten als Verbundpartner ihren Beitrag, indem sie die nötigen Rahmenbedingungen schaffen.
Aufgrund der Ergebnisse der Evaluationen stellt der Bundesrat fest, dass sich die Einführung der EBA-Grundbildungen positiv auf die Bildungslandschaft der Schweiz auswirkt. Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht er zurzeit nicht.