Der ETH-Rat hat an seiner Sitzung vom 7./8. März 2018 entschieden, den Aktionsplan Digitalisierung des Bundesrats mit spezifischen Maßnahmen zu unterstützen. Der Aktionsplan sieht vor, die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft auf die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten. Der ETH-Bereich wird zwei zentrale Maßnahmen umsetzen, für die der ETH-Bereich im Bericht des Bundesrats «Herausforderungen der Digitalisierung für Bildung und Forschung in der Schweiz» vorgesehen ist. Insgesamt wird er 29 Millionen Franken (24,7 Millionen Euro) in den Jahren 2019 und 2020 investieren.
Zwei zentrale Maßnahmen des Aktionsplans Digitalisierung
Die erste, den ETH-Bereich betreffende Maßnahme des Aktionsplans Digitalisierung sieht einen verstärkten Kompetenzausbau in Form von sieben zusätzlichen Professuren im Bereich der Computerwissenschaften an der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH Zürich) und Lausanne (EPFL) vor. Sie ergänzen die bereits geplanten neuen Professuren in diesem Bereich an den beiden Hochschulen.
Die zweite Maßnahme stärkt die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie. Es geht um den Aufbau eines nationalen Netzwerks von regionalen Technologietransferzentren im Bereich Advanced Manufacturing. Advanced Manufacturing ist neben Personalized Health and Related Technologies, Datenwissenschaften sowie Energie einer der vier Strategischen Fokusbereiche des ETH-Bereichs und beinhaltet digitale Anwendungen in der Produktion wie beispielsweise den 3D-Druck oder die Produktion von Materialien und Bauten, die am Computer entworfen werden. Die Forschungsanstalten Paul Scherrer Institut (PSI) und die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) spielen insbesondere bei dieser zweiten Maßnahme zusammen mit Partnern außerhalb des ETH-Bereichs eine wichtige Rolle.
Diskussion über die Erhöhung der Studiengebühren
Der ETH-Rat diskutierte über die geplante Erhöhung der Studiengebühren. Nachdem er sich im September 2017 für eine Erhöhung der Studiengebühren um 500 Franken (427 Euro) pro Jahr aussprach, fand in den letzten Monaten die Anhörung statt. Bis Ende Januar erreichten den ETH-Rat verschiedene Rückmeldungen, die sich für und gegen eine Erhöhung aussprachen.
Derzeit lässt der ETH-Rat einige der vorgebrachten Anliegen überprüfen. Der ETH-Rat ist nach wie vor der Meinung, dass eine Erhöhung der Studiengebühren angebracht ist. Die Hauptargumente sind weiterhin, dass die Studierendenzahl zunimmt bei gleichbleibenden finanziellen Mitteln durch den Bund. Zudem ist die geplante Erhöhung eine angemessene und sozialverträgliche Anpassung der Beiträge von den Studierenden an ihre qualitative hochstehende Ausbildung, nachdem seit über zwanzig Jahren keine Erhöhung stattgefunden hat und die Studiengebühren an den beiden ETH zu den tiefsten in der Schweiz gehören. Der Entscheid über die Erhöhung der Studiengebühren wird bis Sommer 2018 gefällt, damit eine zeitgerechte Umsetzung zum Herbst 2019 möglich sein wird.