Der veröffentlichte Leitfaden enthält wichtige Informationen zur Beantragung, Begutachtung und Implementierung von Lump-sum-Projekten, u.a. mit Beispielen zu einer nur teilweisen Auszahlung von Pauschalen für nicht vollständig abgeschlossene Arbeitspakete von Projekten.
In Lump-sum-Projekten erfolgt die Kostenerstattung nicht aufgrund der tatsächlichen Kosten, sondern über Pauschalzahlungen für abgeschlossene Arbeitspakete eines Projektes. In dem für Ende November diesen Jahres erwarteten nächsten Arbeitsprogramm (2023/2024) von Horizont Europa soll ein großer Teil der Ausschreibungen (ca. 20 Prozent des Budgets) in Form von Lump-sum-Förderung implementiert werden.