Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarn vor dem EuGH wegen des am 4. April 2017 geänderten Hochschulgesetzes (Kooperation international berichtete) zu verklagen, das für die Hochschulen in EU- und Nicht-EU-Ländern unverhältnismäßige Einschränkungen mit sich bringt und wieder mit EU-Recht in Einklang gebracht werden muss. Das geänderte Gesetz stellt aus Sicht der Kommission einen Verstoß gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen, dar. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wurde bereits im April 2017 eingeleitet. Ungarn beharrte bei der Beantwortung des Aufforderungsschreibens, der mit Gründen versehenen Stellungnahme und der ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme auf seinem Standpunkt und brachte das Hochschulgesetz nicht mit EU-Recht in Einklang.
In einem anderen Zusammenhang hat die Europäische Kommission sich dazu entschlossen, Belgien, Frankreich und Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Diese haben es nach Darstellung der Kommission versäumt, die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) mitzuteilen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Kommission übermittelte im September 2016 mit Gründen versehene Stellungnahmen an die belgischen, französischen und deutschen Behörden. Bislang haben Belgien, Frankreich und Deutschland der Kommission noch immer nicht die vollständige Umsetzung der Richtlinie gemeldet.
Zum Nachlesen
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission (07.12.2017): Kommission verklagt Ungarn wegen Hochschulgesetz vor dem EU-Gerichtshof
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission (07.12.2017): Berufsqualifikationen: Kommission verklagt Belgien, Frankreich und Deutschland beim EU-Gerichtshof und leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern ein
- FAZ (07.12.2017): Deutschland soll 62.000 Euro Strafe zahlen – pro Tag