Supercomputer werden benötigt, um die immer größeren Datenmengen zu verarbeiten und entfalten ihren Nutzen für die Gesellschaft in vielen verschiedenen Bereichen, von der Gesundheitsversorgung und erneuerbaren Energien über die Fahrzeugsicherheit bis hin zur Cybersicherheit.
Die Europäische Kommission bezeichnet den Schritt als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihre Unabhängigkeit in der Datenwirtschaft. Zurzeit verarbeiten europäische Wissenschaftler und Unternehmen ihre Daten außerhalb der EU, weil die verfügbaren Rechenzeiten in der EU für ihre Bedürfnisse nicht ausreichen. Dieser Mangel an Unabhängigkeit ist ein Risiko für die Privatsphäre, den Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und das Dateneigentum, insbesondere bei sensiblen Anwendungen.
Ein neuer Rechts- und Finanzierungsrahmen in Form des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC (Cooperation Framework on High Performance Computing) soll den Erwerb, den Aufbau und die Einrichtung einer europaweiten Hochleistungsrecheninfrastruktur von Weltrang ermöglichen. Dieser Rahmen wird auch ein Forschungs- und Innovationsprogramm für die Entwicklung der Technologien und Hardware sowie der Anwendungen (Software) für diese Supercomputer umfassen.
Der Beitrag der EU zum Gemeinsamen Unternehmen EuroHPC wird etwa 486 Mio. Euro betragen und innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens finanziert werden; ein ähnlicher Betrag ist von den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern zu erwarten. Insgesamt sollen bis 2020 öffentliche Mittel in Höhe von etwa 1 Mrd. Euro investiert werden; private Mitglieder der Initiative werden voraussichtlich auch Sachbeiträge leisten.
Die EuroHPC-Infrastruktur wird der europäischen Industrie und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen besseren Zugang zu Supercomputern ermöglichen, damit sie innovative Produkte entwickeln können. Das Hochleistungsrechnen wirkt sich zunehmend auf viele Wirtschaftszweige und Unternehmen aus, denn es gestattet eine erhebliche Verkürzung der Entwurfs- und Produktionszyklen, eine Beschleunigung der Konzeption neuer Werkstoffe, Kostensenkungen, die Steigerung der Ressourceneffizienz und die Verkürzung und Optimierung von Entscheidungsprozessen. Zum Beispiel lassen sich die Produktionszyklen beim Fahrzeugbau mit Supercomputern von 60 Monaten auf 24 Monate reduzieren.
Auch für die nationale Sicherheit und Verteidigung ist das Hochleistungsrechnen von allergrößter Bedeutung, z. B. für die Entwicklung komplexer Verschlüsselungstechnik, die Rückverfolgung von Cyberangriffen und entsprechende Abwehrmaßnahmen, den Aufbau einer effizienten Forensik oder für kerntechnische Simulationen.
Im Rahmen der Initiative sollen Investitionen gebündelt werden, um erstklassige europäische Supercomputer und Infrastrukturen für die Massendatenverarbeitung (Big Data) bereitzustellen. Ziel des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC ist der Erwerb von Systemen mit einer Rechenleistung im Vor-Exa-Bereich (hundert Billiarden bzw. 1017 Rechenoperationen pro Sekunde) sowie die Unterstützung der Entwicklung von Systemen mit einer Rechenleistung im Exa-Bereich (eine Trillion bzw. 1018 Rechenoperationen pro Sekunde) auf der Grundlage von EU-Technologie bis 2022–2023.
Für das Gemeinsame Unternehmen sind folgende Tätigkeiten geplant:
- Erwerb und Betrieb von zwei Weltklasse-Supercomputern im Vor-Exa-Maßstab und mindestens zwei Mittelklasse-Supercomputern (etwa 1016 Rechenoperationen pro Sekunde) sowie Bereitstellung und Verwaltung des Zugangs zu diesen Supercomputern für ein breites Spektrum öffentlicher und privater Nutzer ab 2020.
- Forschungs- und Innovationsprogramm für HPC: Unterstützung der Entwicklung einer europäischen Hochleistungsrechentechnik, einschließlich der ersten europäischen Mikroprozessorgeneration mit geringem Stromverbrauch; ferner Beteiligung am Entwurf europäischer Exa-Rechner und Förderung von Anwendungen und Qualifikationen sowie einer breiteren Anwendung des Hochleistungsrechnens.
Für die Tätigkeit des gemeinsamen Unternehmens EuroHPC ist der Zeitraum 2019–2026 vorgesehen. Die geplante Infrastruktur wird im gemeinsamen Eigentum ihrer Mitglieder stehen und von ihnen gemeinsam betrieben werden. Bei diesen Mitgliedern handelt es sich zunächst um die Unterzeichnerländer der EuroHPC-Erklärung sowie um private Mitglieder aus Wissenschaft und Industrie. Der Beitritt weiterer Mitglieder zu dieser Zusammenarbeit ist jederzeit möglich, soweit sie einen entsprechenden Finanzbeitrag leisten.
Zum Nachlesen
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission (11.01.2018): Kommission will 1 Mrd. EUR in europäische Weltklasse-Supercomputer investieren
- Euractiv.de (11.01.2017): Digitalisierung XXL: EU-Kommission will „Weltklasse“-Supercomputer
- Süddeutsche Zeitung (11.01.2017): Der Supercomputer-Plan der EU