Derzeit ist Europa zu sehr von im Ausland hergestellten Chips abhängig, was während der COVID-19-Krise umso deutlicher zutage getreten ist. Die Industrie und andere strategische Sektoren wie Gesundheit, Verteidigung und Energie waren mit Versorgungsunterbrechungen und -engpässen konfrontiert. Das Chip-Gesetz zielt darauf ab, die Anfälligkeit und die Abhängigkeit der EU von ausländischen Akteuren zu verringern und gleichzeitig die industrielle Basis der EU zur Chipherstellung zu stärken, künftige Geschäftsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Dadurch werden sich die Versorgungssicherheit, die Resilienz und die technologische Souveränität der EU im Bereich der Chips verbessern.
Es sollen 43 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen (3,3 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt) mobilisiert werden, um den weltweiten Marktanteil der EU bei Halbleitern von derzeit 10 Prozent auf mindestens 20 Prozent bis 2030 zu verdoppeln.
Der Rat hat ferner eine Änderung der Verordnung zur Gründung gemeinsamer Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ angenommen, um die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für Chips zu ermöglichen, das auf dem bestehenden Gemeinsamen Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien aufbaut und an dessen Stelle treten wird.
Zum Nachlesen
- Rat der Europäischen Union (25.07.2023): Chip-Gesetz: endgültige Billigung durch den Rat
- Rat der Europäischen Union (11.02.2023): Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz)