Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat die wichtigsten Initiativen der Bundesregierung im Bereich Forschungs- und Innovationspolitik untersucht. Mit der Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich gelang ein großer Wurf. Zudem wurden wichtige Ziele für die Innovationspolitik richtig gesetzt: Restriktive steuerrechtliche Regelungen für Wagniskapital sollen überarbeitet und ein Fonds für die Wachstumsfinanzierung deutscher Start-ups aufgelegt werden. Die Kommission mahnt aber zugleich, dass sich Deutschland an der FuE-Intensität der weltweiten Spitzengruppe orientieren muss, wenn es zu den führenden Innovationsnationen aufschließen will.
Die Expertenkommission begrüßt die Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich ausdrücklich. Dies schafft neue Möglichkeiten, die Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems voranzutreiben. Allerdings weist sie darauf hin, dass mit dem im Grundgesetz verankerten Einstimmigkeitsprinzip jedem Bundesland de facto ein Vetorecht eingeräumt wird. Die Expertenkommission mahnt an, die Mittel für Spitzenforschung bei der Weiterführung der Exzellenzinitiative mindestens konstant zu halten. Dabei wird ein international sichtbares Wissenschaftssystem nicht ohne „Leuchttürme“ auskommen können: „Somit muss es auch weiterhin eine institutionelle Förderung der leistungsstärksten deutschen Universitäten geben“.
Wagniskapital ist für junge innovative Unternehmen eine wichtige Finanzierungsquelle. Der Markt für Wagniskapital ist in Deutschland allerdings unterentwickelt. Die Expertenkommission begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die restriktive steuerrechtliche Regelung zur Behandlung von Verlustvorträgen zu überarbeiten. Doch es sind nicht nur steuerrechtliche Reformen nötig, um den Markt für Wagniskapital in Deutschland zu beleben. Es fehlen bisher finanzstarke Ankerinvestoren. Die Expertenkommission begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, über den Europäischen Investitionsfonds einen Fonds im Volumen von 500 Millionen Euro für die Wachstumsfinanzierung deutscher Start-ups aufzulegen. Zudem dürfe es keine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen geben, z.B. durch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Streubesitzanteilen.
Die FuE-Intensität in Deutschland, also das Verhältnis von Ausgaben für interne Forschung und Entwicklung zum Bruttoinlandsprodukt, ist rechnerisch von 2,98 Prozent im Jahr 2012 auf 2,85 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Diese Entwicklung ist teilweise auf eine geringere Dynamik im Wirtschaftssektor zurückzuführen. Allerdings ist der größte Teil des Rückgangs der FuE-Intensität statistischen Effekten geschuldet. Der aktuelle Rückgang der FuE-Intensität sollte nach Ansicht der Expertenkommission daher nicht überinterpretiert werden. Das von der Bundesregierung bis 2015 angestrebte Drei-Prozent-Ziel für die FuE-Intensität ist immer noch in Reichweite. Allerdings weist die Expertenkommission weiter darauf hin, „dass es sich um ein wenig ambitioniertes Ziel handelt“. „Damit Deutschland langfristig zu den führenden Innovationsnationen aufschließen kann, muss für das Jahr 2020 ein ehrgeizigeres Ziel verankert werden: 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung“, fordert die Expertenkommission.