Das EU-Patent wird künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache erteilt; aufwendige und teure Übersetzungen werden dadurch in Zukunft weitgehend vermieden.
Für die Durchführung der "verstärkten Zusammenarbeit" (Artikel 20 EU-Vertrag) muss die EU-Kommission noch Vorschläge für Verordnungen zur Schaffung eines EU-Patents und seines Sprachregimes vorlegen.
Dadurch werde - so die Forschungsministerin - die Kreativität der französischen Jungforscher, die Innovation der Unternehmen, insbesondere der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), ermutigt. Der Beschluss des EU-Ministerrats für Wettbewerbsfähigkeit komme auch den Laboratorien der staatlichen Forschungseinrichtungen, die mehr und mehr internationale Patente anmeldeten, zugute (+ 30 % von Seiten des CEA und des CNRS allein im Jahre 2010).
Valérie Pécresse fügt hinzu, dieses neue Instrument der Vereinfachung einer Patentanmeldung vervollständige die Palette der Initiaven, die die französische Regierung seit 2007 auf den Weg gebracht habe und die zum Ziel hätten, die Erfindertätigkeit der französischen Forscher zu ermutigen. Sie erwähnte insoweit:
- die Absetzung von FuE-Aufwendungen von der Steuerschuld ("crédit impôt recherche")
- die organisatorische Zusammenfassung / "mandat unique" der wirtschaftlichen Verwertung der Patente der "unités mixtes de recherche" / UMR
- die Instituts Carnots
- die "pôles les de compétitivité".
Auch brachte die Forschungsministerin in Erinnerung, dass vorgesehen sei, 4,5 Milliarden Euro aus der "Großen Staatsanleihe" (Programm Zukunftsinvestitionen) zur Verfügung zu stellen, um die wirtschaftliche Verwertung von Ergebnissen der Forschung zu verbessern; davon 500 Millionen Euro für die "Instituts Carnot", 3 Milliarden Euro für die "Instituts de recherche technologique" und die "Instituts d' excellence" im Bereich der karbonfreien Energien, soweit diese die Zustimmung der "pôles de competitivité" erhalten haben, sowie 1 Milliarde Euro für den "Fonds national de valorisation de la recherche".