OPECST (zusammenfassend Seiten 107 - 117 des Berichts) hält unter Hinweis auf einen insoweit bestehenden internationalen Konsens diese Risiken zwar für sehr gering, bezeichnet die insoweit bestehende Beunruhigung aber nicht für illegitim. Es bestehe jedoch kein Grund, die z.Zt. bestehenden internationalen Grenzwerte (100 Mikrotesla - 50 Hz) zu ändern. Die von den Hoch- und Höchstspannungleitungen in einem extrem niedrigen Frequenzbereich ausgehenden Strahlungen seien - vielleicht mit Ausnahme der drei vorstehend genannten Pathologien - nach heutigem Kenntnisstand mit keinen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden.
Der OPECST-Bericht schlägt eine neue Evaluierung durch AFSSET - die letzte AFSSET-Studie wurde im April 2010 vorgelegt - im Jahre 2015 vor. Bis dahin sollen bereits laufende Forschungsarbeiten aktiviert und einige neue Fragestellungen aufgegriffen werden. Solange müsse im Rahmen des Möglichen vermieden werden, die Zahl der von Hoch - und Höchstspannungleitungen ausgehenden Strahlungen ausgesetzten Kinder zu erhöhen. Der Regierung wird empfohlen, insoweit - dem Beispiel der Niederlande folgend - eine "Empfehlung zur Umsicht" auszusprechen; dies bedeute, dass in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen eine Abwägung der jeweiligen Vorteile und Nachteile angezeigt sei , wenn es in der unmittelbareb Nähe von Übertragungsnetzen um den Bau neuer Gebäude gehe, mit denen für Kinder eine höhere Strahlenbelastung als durchschnittlich 0,4 µT (Mikrotesla) verbunden wäre.
Was mögliche Auswirkungen der von Hoch- und Höchstspannungsleitungen ausgehenden elektromagentischen Felder auf die Umwelt betrifft, untersucht der OPECST-Bericht die Auswirkungen auf die Fauna und Flora; er beklagt insoweit das Fehlen wissenschaftlicher Daten.
Hinsichtlich der Tierzucht in landwirtschaftlichen Betrieben stellt der Bericht fest, dass es hierzu reichlich und in klarer Form Belege der einschlägigen Fachliteratur gebe, wonach von direkten Auswirkungen nicht ausgegangen werden könne.
OPECST befürwortet im Übrigen eine stärkere Einbindung der staatlichen Verwaltungen und der gewählten Volksvertreter in die Entwicklung der elektrischen Übertragungsnetze. Es sei nicht wünschenswert , dass die für den Betrieb und die Unterhaltung der Netze verantwortliche Gesellschaft (RTE) - einer Tochtergesellschaft von EDF - direkt und hauptsächlich Forschungsarbeiten betreffend die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt der von den Übertragungsnetzen ausgehenden elektromagnetischen Feldern finanziere. Dies sei Aufgabe des Staates unter Einscahltung hierfür geeigenter Einrichtungen (z.B. AFSSET, GPSE).
Die unterirdische Verlegung der Leitungen, die häufig als Lösung dargestellt werde, komme als generelle Lösung für Höchstspannungsleitungen aus Kostengründen und aus technischen Gründen ("contraintes techniques") nicht in Betracht. Sie könne es aber erlauben, besonderen Situationen Rechnung zu tragen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre - unter der Voraussetzung angepasster Finanzierungsmodalitäten - der Ersatz der in städtischen Gebieten über Wohngebäude führenden 225 KV-Leitungen wünschenswert; hierbei sind für den Berichterstatter mehr Gesichtspunkte der Verbesserung des Lebensumfeldes als Sicherheitsgründe maßgebend.