Wie Staatspräsident Emmanuel Macron und die Gesundheitsministerin Agnès Buzyn am 18. September 2018 mitteilten, wird der Numerus Clausus für Studierende der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und die Hebammenausbildung bis 2020 abgeschafft. Die Maßnahme war ein Wahlversprechen Macrons und ist Teil einer umfassenden Gesundheitsreform. Diese sieht unter anderem höheren Ausgaben für die Gesundheitsversorgung, ein Programm für mehr Allgemeinärzte in ländlichen Regionen und die Einführung von 4.000 medizinischen Assistenten zur Unterstützung niedergelassener Ärzte vor.
In Frankreich studieren die zukünftigen Ärzte, Apotheker und Hebammen ein erstes Jahr, dem so genannten PACES (Première année commune aux études de santé), gemeinsam. Gelehrt werden dort vor allem theoretische Inhalte, die anschließend abgeprüft werden. Für das PACES gibt es keine Zugangsbeschränkungen, bei dessen Abschlussprüfung scheitern dann jedoch mehr als drei Viertel der rund 60.000 Studierenden, denn für das zweite Jahr und den eigentlichen Studienbeginn gibt es deutlich weniger Plätze: 13.500 (2018).
Stattdessen sollen nun alternative Verfahren eingeführt werden, auch um mehr Studierenden unterschiedlicher Profile den Studienzugang zu ermöglichen. Die Universitäten sollen Spielraum erhalten, ihre Studienplätze entsprechend der vorhandenen Lehrkräfte und Praktikumsplätze sowie dem lokalen Bedarf anzupassen. Bisher unterliegen sie einem Numerus Clausus, der vom Ministerium für Hochschulwesen, Forschung und Innovation MESRI (Ministère de l’enseignement supérieur, de la recherche et de l’innovation) für jede Universität festgelegt wird. Zudem soll das PACES selbst in seiner jetzigen Form verschwinden und durch Bachelor-Studiengänge ersetzt werden, innerhalb derer man in jedem Studienjahr an der Prüfung für das weiterführende Medizin-, Pharmazie- oder Hebammen-Studium teilnehmen kann. Dies wird an mehreren Universitäten bereits seit 2013 getestet: Studierende, die dort an der Zugangsprüfung nach dem PACES-Jahr scheitern, studieren einen grundständigen Bachelor zum Beispiel in Biologie weiter und können die Zugangsprüfung dann erneut im zweiten oder dritten Jahr absolvieren.
2019 soll dafür nun ein Gesetz verabschiedet werden. Bisher sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung der Reform eingeplant.
Die medizinischen Fakultäten in Frankreich sind seit Juli 2018 zudem bereits damit beschäftigt, eine Reform der landesweiten Prüfungen im 6. Studienjahr umzusetzen. Die angehenden Ärzte erhalten entsprechend ihrem Ergebnis einen Listenplatz, der darüber entscheidet, welche Wahlmöglichkeiten sie bezüglich der Facharztausbildung haben. Auch hier ist die Anzahl der Plätze pro Fachrichtung und Ausbildungsort staatlich festgelegt.
Zum Nachlesen
- Le Monde (18.09.2018): Le numerus clausus remplacé par de nouvelles procédures sélectives