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Frankreich: Unterstützung von mobilen Master-Studierenden und Berufsanfängern

Berichterstattung weltweit

Studierende, die für ihren Master innerhalb Frankreichs die Region wechseln, erhalten ab dem Wintersemester 2017/2018 eine finanzielle Unterstützung von 1.000 Euro. Die Beihilfe für Berufsanfänger wurde verlängert.

Wie das Ministerium für Hochschulwesen, Forschung und Innovation (Ministère de l’enseignement supérieur, de la recherche et de l’innovation, MESRI) bekannt gab, können sich Studierende ab Ende August um eine Beihilfe von 1.000 Euro bewerben, wenn sie nach ihrem grundständigen Studienabschluss (Licence) für den Master die Region wechseln. Hintergrund ist die letztes Jahr beschlossene Möglichkeit für Universitäten, ab diesem Wintersemester Bewerber für ein Master-Studium aus Platz- oder Qualifikationsgründen abzulehnen. Gleichzeitig sollen alle Licence-Absolventen, die es wünschen, einen Master-Platz erhalten. Um so notwendig werdende Umzüge zu erleichtern, wird die Beihilfe eingeführt. „Region“ meint hierbei eine der 17 akademischen Regionen (Régions académiques), in denen die 30 (weiterhin) existierenden Bildungsregionen (Académies) mit der Territorialreform 2016 zusammengefasst wurden. So sind beispielsweise Straßburg, Nancy/Metz und Reims nun einer gemeinsamen Region zugeordnet.

Darüber hinaus hat die zuständige Ministerin Frédérique Vidal entschieden, die Beihilfe für Berufsanfänger (Dispositif d'aide à la recherche du premier emploi, ARPE) auch im kommenden akademischen Jahr anzubieten. Sie wird nach sozialen Kriterien vergeben und orientiert sich an der Studienbeihilfe der entsprechenden Absolventen, ob Ausbildung oder Studium. Bis zu vier Monate nach dem Abschluss erhalten sie zwischen 150 und 500 Euro (Studium) bzw. 200 bis 300 Euro (Ausbildung) monatlich. Diese Maßnahme war 2016 unter der Vorgängerregierung eingeführt worden. Über ihre Wirkung gibt es bisher keine Auswertungen. Ursprünglich wurde von 126.000 potentiellen Empfängern und Kosten in Höhe von 130 Millionen Euro jährlich ausgegangen.

Erst vor wenigen Wochen hatte die Regierung bekannt gegeben, die monatliche Wohnbeihilfe für Personen mit geringfügigem Einkommen um fünf Euro zu senken. Insbesondere Studierende sind hiervon betroffen.

Zum Nachlesen:

Quelle: MESRI Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen Fachkräfte Förderung

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