Die französische Regierung hat in den letzten 15 Jahren zahlreiche Instrumente der Innovationsförderung entwickelt, die jedoch künftig effizienter und zügiger greifen sollen. Wirtschaftsminister Emmanuel Macron und der Staatssekretär für Hochschulwesen und Forschung Thierry Mandon haben am 8. Juni 2016 anlässlich der Vorstellung der Maßnahmen die wichtige Rolle von Universitäten und öffentlicher Forschung in der französischen Innovationspolitik unterstrichen. Der Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft müsse noch besser organisiert werden. Insbesondere die Universitäten seien hierbei ein zentraler Akteur in der Annäherung zwischen öffentlicher Forschung und den Unternehmen.
Zu diesem Ergebnis kommen auch drei Kommissionsberichte zur Innovationspolitik. Der Generalkommissar für Strategie, Jean Pisani-Ferry, verantwortet eine Studie zur französischen Innovationspolitik der letzten 15 Jahre. Die Politikwissenschaftlerin Suzanne Berger (Massachusetts Institute of Technology) hat sich mit zwei Kollegen dem französischen Innovations-Ökosystem und der Beziehung zwischen Universitäten und Unternehmen gewidmet. Und unter dem Vorsitz des belgischen Finanzministers a.D. und ehemaligen Präsidenten der Europäischen Investitionsbank, Philippe Maystadt wiederum hat ein siebenköpfiger Ausschuss eine Bilanz des Programms für Zukunftsinvestitionen gezogen.
Um die Beziehung zwischen öffentlichen Forschungslaboren und Unternehmen zu vereinfachen und die Akteure des Transfers stärker in die Verantwortung zu nehmen, haben die Minister nun auf Basis der Untersuchungsergebnisse der Experten zehn Maßnahmen bekannt gegeben. Langfristiges Ziel ist es, die zahlreichen Maßnahmen zur Innovationsförderung in eine umfassende nationale Innovationsstrategie zu fassen.
- Gemeinsame Labore mehrerer Hochschul- und Forschungseinrichtungen (Unité mixte de recherche, UMR – Funktionsweise der meisten französischen Labore) benennen vorab eine Einrichtung zum alleinigen Vertragspartner für Patente (mandataire unique). Dies soll für Unternehmen die Verhandlungen mit öffentlichen Einrichtungen vereinfachen.
- Die Aufteilung der Erlöse eines Patents werden vorab pro UMR geklärt.
- Die 14 Gesellschaften zur Beschleunigung des Technologietransfers SATT (Sociétés d’accélération du transfert de technologies, unterstehen hauptsächlich Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen) müssen nicht wie ursprünglich vorgesehen nach zehn Jahren rentabel sein. Damit wird eine Investition in längere Projekte ermöglicht.
- In den leistungsstärksten SATT verzichtet der Staat auf sein Veto und damit auf Kontrollrechte.
- Stärkere Professionalisierung der Aufsichtsräte der SATT
- Annäherung der stark anwendungsorientierten Technologischen Forschungsinstitute IRT (Instituts de recherche technologique) und der öffentlichen Forschungslabore
- Ausgewählte Einrichtungen mit Potential für die Förderung als Carnot-Institut erhalten Unterstützung aus einem Fonds von 40 bis 45 Millionen Euro um das entsprechende Niveau für das Label zu erreichen.
- An drei Universitäten bzw. universitären Standorten (Université Pierre et Marie Curie, Paris Sciences et Lettres und Normandie Universités) werden Pilotprojekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten für neue Verwertungsstrukturen gestartet.
- In Montpellier und Bordeaux werden Inkubatoren der öffentlichen Hand testweise mit SATT fusionieren um Startups und öffentliche Forschung einander anzunähern.
- Weiterentwicklung der Ausgründungsmöglichkeiten durch Wissenschaftler des öffentlichen Dienstes. Dazu werden die Transferexperten Jean-Luc Beylat und Pierre Tambourin eine Untersuchung durchführen.