Es wird erwartet, dass die geförderten Kooperationen die Partner in die Lage versetzt wissenschaftlich Lösungsansätze zu entwickeln, die im Idealfall kommerzialisiert und Grundlage eines Joint Ventures bilden können.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
- Materialwissenschaften inklusive Nanowissenschaften
- Umweltforschung und grüne Chemie
- Nachhaltigkeitsforschung
- Grundlagen der Energieforschung z. B. Solar-, Windenergie, Brennstoffzellen etc.
- Lebenswissenschaften inklusive Biotechnologie, Genomics und Proteomics, Synthetische Biologie (mit Fokus auf angewandter Forschung)
- Produktionstechnologie
Anträge aus anderen zukunftsträchtigen Technologie- und Forschungsfeldern sind zulässig.
Folgende Mobilitätsmassnahmen sind zuschussfähig:
a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Aufenthalte sollen drei Monate in der Regel nicht übersteigen.
Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:
- Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das Internationale Büro des BMBF
- Tagegelder: Der Aufenthalt in Indien wird für eine Dauer von in der Regel maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 1 000 Rupien/Tag bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten
- Visakosten.
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:
- Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das CSIR
- Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von in der Regel maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 104/Tag bzw. € 2 300/Monat vom Internationalen Büro des BMBF bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 77/Tag gezahlt
- Beiträge zur Krankenversicherung sowie Visakosten werden von CSIR getragen
Privater Sektor: Für indische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Indien müssen von den Unternehmen selber getragen werden.
b) Sachmittel
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
c) Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (siehe Buchstabe a) gezahlt.
Ausschlussfrist für das Verfahren ist der 31.10.2010.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Martin Goller
E-Mail: martin.goller(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 07
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Claudia Gruner
E-Mail: claudia.gruner(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 06