Die Magna Charta Universitatum wurde am 18. September 1988 anlässlich des 900-jährigen Bestehens der Universität Bologna von 388 Hochschulrektoren und -präsidenten unterzeichnet. Ziel dieser Erklärung ist es, die Integrität der wissenschaftlichen Arbeit in Institutionen und in der Gesellschaft zu gewährleisten und die Beziehungen zwischen den Hochschulen und ihren Gemeinschaften auf lokaler, regionaler, nationaler oder globaler Ebene zu stärken. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich eine Hochschule, den Richtlinien der Charta zu folgen.
Inzwischen bekennen sich mehr als 900 Hochschulen aus rund 90 Ländern zu den Zielen der Charta. Ein Expertenrat, genannt Magna Charta Observatory, entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedshochschulen und hatte auch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg dazu eingeladen. Sie durchlief einen umfassenden Bewerbungsprozess und ist nun eine von nur vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deutschlands, die in diesen internationalen Kreis renommierter Hochschulen aufgenommen wurden.
Hochschulpräsident Prof. Dr. Hartmut Ihne zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten Jahre erfordern ein dezidiertes Eintreten für die Autonomie von wissenschaftlichen Einrichtungen und die Freiheit der Wissenschaft. Gerade auf Grundlage ihrer Unabhängigkeit muss und kann die Wissenschaft gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, wie uns die Coronakrise und der Klimawandel beweisen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit ihrem breiten Aufgabenspektrum in der Lehre, in der Forschung und im Transfer müssen sich in solchen internationalen Netzwerken zur Verteidigung der Werte unabhängiger wissenschaftlicher Arbeit engagieren.“