Anlass für den Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) war eine Stellungnahme zur Zwischenevaluierung der EU-Förderprogramme für die Haushaltsperiode 2014-2020. Dazu hatte die Europäische Kommission aufgefordert. Traditionell ist das auch der Start der politischen Vorüberlegungen für die Förderpolitik im Bereich Forschung und Innovation nach 2020. Die HRK fordert hier eine Neudefinition des europäischen Mehrwerts und eine Konzentration auf die Förderung der Verbundforschung zwischen Wissenschaftseinrichtungen oder zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in kleinen und mittelgroßen Projekten – flexibel und auf Augenhöhe aller beteiligten Partner. Die HRK spricht sich deutlich für die Beibehaltung des Exzellenzprinzips als entscheidendem Bewilligungskriterium für Förderprojekte aus. Außerdem fordert sie eine Reduzierung des politischen Anspruchs der EU, Forschung, deren Ergebnisse ihrem Wesen nach nie im Voraus genau feststehen, mit detaillierten "Impact"-Erfordernissen zu verbinden. Das befördere letztlich nur die „Antragslyrik“, aber nicht die Forschungsergebnisse.
„Wir brauchen eine europäische Bildungs- Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, die von europäischer Ebene Impulse bekommt und gefördert wird, die aber die Diversität der europäischen Mitgliedstaaten, Länder/Regionen und Kulturen achtet“, so HRK-Präsident Hippler. „Wann, wenn nicht jetzt im Moment der Krise, ist es Zeit, darüber in eine Diskussion einzutreten und initiativ zu werden?“
Zum Nachlesen
- Entschließung der HRK-Mitgliederversammlung am 8.11.2016: Eine Europäische Bildungs-, Forschungs- und Innovationsgemeinschaft schaffen