Aktuell wird darüber diskutiert, dass internationale Studierende nur dann ein Einreisevisum für Deutschland erhalten können, wenn sie eine Präsenzpflicht an einer deutschen Hochschule nachweisen können. Grundsätzlich kann eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Aufenthaltsgesetz zum Zweck des Vollzeitstudiums beziehungsweise des Teilzeitstudiums erteilt werden. Angesichts der Coronavirus-Pandemie kam es im Frühjahr 2020 allerdings zu temporären Einreisebeschränkungen auch für internationale Studierende. Die jetzt diskutierte Visa-Regelung vom 2. Juli 2020 bringt EU-Recht zur Anwendung und stellt aus Sicht der Hochschulen letztlich sogar eine Lockerung zu den Einschränkungen des Frühjahrs dar, indem sie für Studierende ausdrücklich einen Ausnahmetatbestand für die Einreise in der Corona-Krise schafft. Auch ist die Regelung nicht vergleichbar mit der am 14. Juli 2020 von der HRK kritisierten, danach wieder zurückgenommenen Visa-Neuregelung in den USA. Denn keinesfalls werden etwa internationale Studierende, die sich aktuell in Deutschland aufhalten, aufgefordert, im Falle eines reinen Online-Studiums auszureisen.
Prof. Dr. Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), erklärte dazu in Berlin: „In Drittstaaten ansässige internationale Studierende erhalten für das bevorstehende Wintersemester die Möglichkeit, für Studienzwecke nach Deutschland einzureisen, sofern in dem betreffenden Studiengang Präsenzanteile vorgesehen sind. Das dürfte überwiegend der Fall sein. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie streben die deutschen Hochschulen – nach dem umfassend digitalen Sommersemester – im Wintersemester eine Mischung aus Präsenz- und digitaler Lehre an, die sowohl dem Primat des Gesundheitsschutzes als auch hochschuldidaktischen Erfordernissen Rechnung trägt.“
Die HRK hat den Hochschulen zum Nachweis der Notwendigkeit der Präsenz in Deutschland gemeinsam mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien Muster für Bescheinigungen für internationale Studierende und Forschende zur Verfügung gestellt. Diese Muster werden bereits jetzt eingesetzt. Die Hochschulen ermöglichen damit, dass ihre internationalen Studierenden ein Visum erhalten und ihr Studium in Deutschland regulär aufnehmen können.
Alt erläuterte grundsätzlich: „Rein virtuelle Studiengänge wären nötigenfalls ohne Einreise studierbar. Aber natürlich lebt ein Studium im Ausland vom direkten Austausch und den persönlichen Begegnungen auch jenseits der Seminarräume einer Hochschule. Wo immer ein Präsenzbetrieb derzeit im Rahmen der gebotenen Schutzmaßnahmen ermöglicht wird, muss daher sichergestellt sein, dass internationale Studierenden uneingeschränkten Zugang und entsprechende Visa erhalten.“
Der eigentliche Engpass bei der Einreise von internationalen Studierenden zeige sich im Augenblick weniger im Nachweis der Präsenzpflicht, sondern an ganz anderer Stelle, so Alt weiter. „Die HRK hat Sorge, dass in vielen Ländern durch nur eingeschränkt tätige oder gar geschlossene deutsche Konsulate erhebliche Probleme bei der Beantragung und Bewilligung von Visa entstehen werden. Aus Sicht der HRK ist es daher sehr wichtig, dass hier die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden. Die Internationalität an den deutschen Hochschulen muss auch in diesen schwierigen Zeiten erhalten bleiben.“
Informationen zum Muster für Bescheinigungen für internationale Studierende und Forschende erteilt Thomas Böhm, Tel. 0228 887-124, boehm(at)hrk.de.